Taufe und Firmung machen die Christen zu Mitgliedern der Kirche - und statten sie mit allen Rechten und Pflichten aus. Dazu gehört auch, das Leben der Kirche mitzugestalten. Das können sie nicht zuletzt in den kirchlichen Räten, die es auf allen Ebenen des Bistums gibt - und natürlich auch dadurch, dass sie regelmäßig von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.
Gewählt von den Mitgliedern einer Pfarrei ab 16 Jahren...
Der Pfarrgemeinderat entscheidet mit darüber, welche pastoralen Schwerpunkte vor Ort gesetzt werden – und auch, wofür Geld verwendet wird. Pfarrer und Ratsmitglieder sind aufeinander angewiesen. Nur in einem guten Miteinander können sich lebendige Gemeinden entfalten. „Pfarrgemeinderäte sind Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung des Volkes Gottes, den Glauben zu gestalten“, hat Bischof Stephan Ackermann es einmal formuliert.
mehr über Pfarrgemeinderäte und Pfarreienräte...
Besteht aus Delegierten aller Pfarreien in einer Pfarreiengemeinschaft, bestimmt vom jeweiligen Pfarrgemeinderat. Berät und beschließt zusammen mit dem leitenden Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft über alle pastoralen Fragen.
Mit dem Start der neuen Strukturen im Bistum Trier (2012) gibt es auch die Möglichkeit, statt der zwei Gremien "Pfarrgemeinderat" (PGR) und "Verwaltungsrat der Kirchengemeinde" (VR) einen "Kirchengemeinderat" zu begründen, der die Aufgaben von VR und PGR gemeinsam übernimmt.
Auf entsprechende Anträge hin hat Bischof Stephan Ackermann zum 1. September 2012 die Bildung von 84 Kirchengemeinderäten genehmigt.
Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen. Zu seinen Aufgaben gehören zum Beispiel:
(Ausführliche Darstellung siehe KVVG)
Vorsitzender des Verwaltungsrates ist der Pfarrer. Er kann auf Antrag von diesem Amt vom Bischöflichen Generalvikar entpflichtet werden und ein ehrenamtliches Mitglied des Verwaltungsrates wird mit dem Vorsitz beauftragt.
Der Verwaltungsrat entsendet außerdem Delegierte in die Verbandsvertretung. Dies ist das Organ, das auf der Ebene Kirchengemeindeverbandes für die Finanz-, Vermögens- und Personalangelegenheiten zuständig ist.
Das handelnde Organ des Kirchengemeindeverbandes ist die Verbandsvertretung. Sie besteht aus dem vom Bischof ernannten Vorsitzenden (einem im Kirchengemeindeverband tätigen Pfarrer) und den Mitgliedern, die die Verwaltungsräte der dem Kirchengemeindeverband angeschlossenen Kirchengemeinden nach einem bestimmten Schlüssel gewählt haben.
Um die Kooperation innerhalb des Kirchengemeindeverbandes und unter den in ihm zusammengeschlossenen Kirchengemeinden zu fördern, fasst die Verbandsvertretung ihre Beschlüsse mit einer qualifizierten Mehrheit.
Die Verbandsvertretung stellt den Haushaltsplan des Kirchengemeindeverbandes auf. Sie soll dabei die pastoralen Planungen des Pfarreienrates für die Pfarreiengemeinschaft berücksichtigen. Deshalb hat die Verbandsvertretung vor dem Haushaltsbeschluss den Pfarreienrat zu hören.
Zum Dekanatsrat gehören je drei gewählte VertreterInnen aus den Pfarreienräten der Pfarreiengemeinschaften bzw. Pfarrgemeinderäten der Pfarreien. Weitere Personen aus bestimmten Themen- oder Arbeits-Bereichen (zB Caritas, Eine-Welt-Arbeit, Ökumene, Schulen...) können berufen werden.
Weiterhin sind der Dechant, der stellvertretende Dechant und der Dekanatsreferent / die Dekanatsreferentin Mitglieder im Dekanatsrat, eventuelle weitere PastoralreferentInnen im Dekanat sind ständige Gäste.
Zu den Aufgaben gehören u.a.
Vorsitzender: Manfred Thesing, Waldböckelheim
Geschäftsführung: Monika Seidel (mail)
Die 55 Mitglieder des Katholikenrats sind von den Dekanatsräten des Bistums gewählt, von kirchlichen Verbänden delegiert oder in den Katholikenrat berufen.
Der Katholikenrat beobachtet kirchliche und gesellschaftliche Entwicklungen; er berät den Bischof und nimmt auch öffentlich zu gesellschaftlichen und kirchlichen Fragen Stellung.
Zu den Seiten des Katholikenrats.
Vorsitzender: Der Bischof
Geschäftsführung: Katharina Zey-Wortmann
Büro: Elke Müller 0651 7105-352
pastoralrat(at)bgv-trier.de
Der Diözesanpastoralrat berät den Bischof in allen Fragen zu Pastoral und Seelsorge im Bistum. Er hat 27 Priester und Laien als (amtliche, gewählte oder berufene) Mitglieder.
Vorsitzender: Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg (Stellvertreterin: Direktorin Kirsten Straus)
Der Bischöfliche Generalvikar, fünf amtierende Pfarrer, gewählte Delegierte aus den Dekanaten, zwei Delegierte des Pastoralrats und zur Zeit zwei berufene Mitglieder beraten und entscheiden über die Finanzfragen des Bistums. Der Kirchensteuerrat beschließt jährlich den Bistumshaushalt und prüft ihn durch seinen Rechnungsprüfungs-Ausschuss.
Der Priesterrat gibt dem Bischof Empfehlungen zu Fragen des priesterlichen Dienstes und Wirkens, der Priesterbildung sowie der pastoralen Planung und der Seelsorgestrukturen. Seine Mitglieder sind von allen Priestern des Bistums gewählt bzw. vom Bischof berufen oder "geborene Mitglieder" wegen ihres Amtes. [ mehr zum aktuellen Priesterrat]
Das Video von katholisch.de beschreibt es witzig - und im Bistum Trier gilt es auch: Laien-Gremien in unserer Kirche. (Bekanntlich ist die katholische Kirche die einzige Institution, in der die eigentlichen Fachleute "Laien" heißen...)