Vor Ort: Ein wenig mehr Selbständigkeit in finanziellen Fragen

Schlüsselzuweisungen für den Pfarreien-Haushalt...

Pfarreien und Kirchengemeindeverbände bekommen die Zuschüsse des Bistums nach neuen Regeln

Mit der Umsetzung des Strukturplanes 2020 hat das Bistum Trier auch „Schlüsselzuweisungen“ eingeführt.

Nach diesem neuen System erhalten Pfarreien und Kirchengemeindeverbände Geld-Mittel zur Bezahlung des bei ihnen angestellten kirchengemeindlichen Personals (nichtpastorales Personal - also Sekretärinnen, Küster, Kirchenmusikerinnen, Reinigungskräfte...) sowie zur Finanzierung der Sachkosten (ohne Baukosten). Die "Schlüsselzuweisung" ersetzt die früherenen „Bedarfszuweisungen“. Das System der Schlüsselzuweisungen erlaubt es den Kirchengemeinden bzw. den Kirchengemeindeverbänden, weitgehend eigenverantwortlich entsprechend ihren pastoralen Schwerpunktsetzungen einen eigenen Stellenplan sowie einen Haushaltsplan aufzustellen.

Die Höhe der Schlüsselzuweisungen ergibt sich aus der Zugehörigkeit der pastoralen Einheit zu einer von fünf "Gruppen": Sowohl die Anzahl der Pfarreien in der Einheit als auch die Zahl der Katholiken können ausschlaggebend sein für die Zugehörigkeit zu einer Gruppe. In der Kombination der Schlüsselgrößen ergibt sich ein statistisch sinnvolles und plausibles Modell.

Empfänger der Schlüsselzuweisungen sind die Kirchengemeindeverbände bzw. die Kirchengemeinden, die nicht zu einem Kirchengemeindeverband gehören. Eine Richtlinie regelt einerseits die Vergabe von Schlüsselzuweisungen und andererseits die Verantwortlichkeiten des Kirchengemeindeverbandes sowie der Kirchengemeinde.

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