Primäres Ziel aller staatlichen Initiativen der letzten Jahre - das Sozialgesetzbuch II, das Bündnis für Arbeit oder die Hartz-Reformen - war es, eine schnellere Vermittlung von Arbeitslosen zu ermöglichen. Für gut qualifizierte und leicht vermittelbare Arbeitslose ist das ein erfolgversprechender Ansatz, der weitergeführt werden muss.
Dabei drohen jedoch ganze Gruppen Arbeitsloser aus dem Blick zu geraten: Langzeitarbeitslose, Geringqualifizierte, Alleinerziehende und Jugendliche ohne Schulabschluss.
Das zentrale Problem ist das Fehlen von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, die für diese Menschen geeignet sind. Die Angebote am Arbeitsmarkt bleiben den hoch qualifizierten Arbeitsuchenden vorbehalten.
Benachteiligte haben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt schlichtweg keine Chance.
Jede und jeder Arbeislose hat grundsätzlich ein Recht auf Erwerbsarbeit.
Politik, Tarifpartner und Gesellschaft tragen die Verantwortung, dass es Arbeitsplätze gibt, die für Menschen mit Vermittlungshemmnissen geeignet sind.
In der öffentlichen Debatte wird immer wieder außer Acht gelassen, dass derzeit ca. vier Millionen Arbeitsplätze fehlen. Doch solange es nicht genügend Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, muss Arbeit durch den Ausbau und die Stabilisierung des Bereichs der öffentlich geförderten Beschäftigung ermöglicht werden. Für einen Teil der Betroffenen kann dies durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sichergestellt werden, die darauf zielen, Beeinträchtigungen in der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit durch gezielte Förderung abzubauen und sie so in den Erwerbsarbeitsmarkt zu integrieren. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind, wie die Praxis gezeigt hat, für den allgemeinen Arbeitsmarkt unschädlich.
Zentrales Anliegen der AKTION ARBEIT bleibt deshalb, dabei zu helfen, Erwerbsarbeit zur Verfügung zu stellen.
Nicht die Verwaltung der Arbeitslosigkeit, sondern das Schaffen neuer Arbeitsplätze, angepasst an den individuellen Bedarf und die Möglichkeiten der von Langzeitarbeitslosigkeit Betroffenen ist notwendig.