Die Deutsche Bischofskonferenz bestimmt in ihren Leitlinien:
„Opfer sexuellen Missbrauchs bedürfen besonderer Achtsamkeit. Sie müssen vor weiterer sexueller Gewalt geschützt werden. Ihnen und ihren Angehörigen müssen bei der Aufarbeitung von Missbrauchserfahrungen Unterstützung und Begleitung angeboten werden. Sexueller Missbrauch, vor allem an Kindern und Jugendlichen sowie an erwachsenen Schutzbefohlenen ist eine verabscheuungswürdige Tat. Gerade wenn Kleriker, Ordensangehörige oder sonstige Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Kirche solche begehen, erschüttert dies nicht selten bei den Opfern und ihren Angehörigen – neben den möglichen schweren psychischen Schädigungen – zugleich auch das Grundvertrauen in Gott und die Menschen. Die Täter fügen der Glaubwürdigkeit der Kirche und ihrer Sendung schweren Schaden zu. Es ist ihre Pflicht, sich ihrer Verantwortung zu stellen."
Bereits in den Leitlinien von 2002 hatte es zudem geheißen: "Sexueller Missbrauch Minderjähriger ist darum nicht nur nach staatlichem Recht, sondern auch in der kirchlichen Rechtsordnung eine Straftat.“
Bischof Dr. Stephan Ackermann hat am 13. Oktober 2013 die Leitlinien für das Bistum Trier in Kraft gesetzt - sie finden sich im Kirchlichen Amtsblatt online hier.