Wenn Sie Flüchtlingen helfen wollen, möchten Sie zunächst oder im Lauf der Aktion ein bisschen mehr darüber wissen, auf welcher Grundlage und in welchem Rahmen sie helfen... Hier ein paar Basis-Informationen:
sind Menschen, die durch verschiedene Länder oder auf dem Luftweg nach Deutschland geflohen sind und hier einen Antrag auf Anerkennung als ausländischer Flüchtling, einen Asylantrag gestellt haben. Sie befinden sich noch im Asylverfahren, d.h. es wurde noch keine endgültige Entscheidung über ihren Antrag gefällt.
Falls sie mit einem Pass eingereist sind, befindet sich dieser in der Regel beim Ausländeramt oder beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Die Asylsuchenden haben nur ein Aufenthaltspapier als Ersatz, das „Aufenthaltsgestattung“ heißt.
... sind Menschen, die das Asylverfahren individuell mit Erfolg durchlaufen haben, und nicht – zumindest nicht nachweisbar – durch andere EU-Länder oder sichere Drittländer nach Deutschland gekommen sind, sondern auf direktem Weg hier eingereist ist.
Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 AufenthG.
... sind Menschen, die das Asylverfahren individuell mit Erfolg durchlaufen haben, zwar teilweise über Drittländer eingereist sind, aber dorthin nicht zurück überstellt werden konnten.
Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25, Abs. 2 AufenthG.
Beide Gruppen haben in der Regel einen deutschen Pass (blau), ausgestellt nach den Regelungen der Genfer Flüchtlingskonvention.
Nach mindestens drei Jahren Aufenthaltserlaubnis - bei Fortbestehen der Gründe für die Asyl-Anerkennung – können sie eine Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltsgenehmigung) erhalten.
... sind Menschen, die darüber hinaus wegen allgemeiner Gefahr für Leib und Leben oder wegen spezieller persönlicher Härtegründe nicht in ihr Herkunftsland zurück geschickt oder abgeschoben werden können, und die deshalb eine Aufenthaltserlaubnis nach unterschiedlichen Paragraphen des Aufenthaltsgesetzes erhalten. Darunter fallen auch Flüchtlinge aus Kriegsgebieten.
Sie haben in der Regel ihren Nationalpass oder ein deutsches Passersatz-Dokument und eine Aufenthaltserlaubnis oder Duldung (= Aussetzung der Abschiebung).
... können aber auch solche Flüchtlinge sein, deren Abschiebung aus individuellen gesundheitlichen Gründen zurück gestellt wird oder die zunächst nicht abgeschoben werden können, weil ihre Pässe nicht organisiert werden können (z.B. weil für die zuständigen Botschaften ihre Nationalität/ Herkunft unklar ist, oder weil die Betroffenen ihrer Mitwirkung nicht ausreichend nachkommen können).
... sind Flüchtlinge, die im Rahmen internationaler Vereinbarungen nach Deutschland als „Kontingent“ (festgelegte Anzahl und/ oder weiter festgelegte Merkmale von Flüchtlingen) übernommen werden und hier – zumindest vorübergehend – eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Sie haben einen ähnlichen Status wie über das Asylverfahren anerkannte Flüchtlinge.
... sind Flüchtlinge, die nach den in Deutschland geltenden Regelungen noch nicht volljährig sind und ohne ihre Eltern geflüchtet sind..
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben nach internationalen Konventionen und nationalen Regelungen Anspruch auf besonderen Schutz.
Die für Asyl und Migration zuständigen Landesministerien in Rheinland-Pfalz und dem Saarland haben Broschüren mit Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Themen Asyl und Flüchtlinge erstellt.
Die Deutsche Bischofskonferenz hat auf ihrer Homepage ein Internetdossier zur Flüchtlingshilfe der Katholischen Kirche veröffentlicht. Hier sind die Hilfsprojekte der (Erz-) Bistümer, Hilfswerke und Orden zu finden.
Die Saarländische Landesregierung hat Ansprechpartner bei Flüchtlingsfragen benannt:
Telefon: 0681/501-2233
Hier erhalten Sie Informationen des Ministeriums für Inneres und Sport zu Unterbringung, Wohnraum, Leistungen der Asylbegleiter vor Abschluss des Asylverfahrens
Telefon: 0681/501-2223
Hier erhalten Sie Informationen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu Leistungen der Integrationslotsen und Migrationsfachdienste, Sprachförderung, Einstieg ins Berufsleben, gesundheitliche Versorgung, Netzwerke, Förderung und Möglichkeiten des ehrenamtlichen Engagements