Hilfe braucht Geld - auf gesetzlicher Grundlage und aus Mitteln des Bistums

Finanzielle Unterstützung der Flüchtlings-Arbeit und für Flüchtlinge

Flüchtlingsfonds des Bistums

Häufig gelangen Sie in Ihrem ehrenamtlichen Engagement an finanzielle Grenzen; dann droht die ehrenamtliche Unterstützung an Widrigkeiten zu scheitern - manchmal fehlt ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin, manchmal müssen Flüchtlinge auf bestimmten Wegen begleitet werden, oft fehlen Arbeitsmaterialien etc.

Zur unbürokratischen finanziellen Unterstützung der ehrenamtlich getragenen lokalen Flüchtlingshilfe hat das Bistum für die Jahre 2014 und 2015 einen Flüchtlingsfonds in Höhe von 250.000 € eingerichtet.

Die Fördermöglichkeiten sind vielfältig. Grundsätzlich können jedoch nur Maßnahmen gefördert werden, die nicht durch eine gesetzliche oder öffentliche Förderung gedeckt sind. Die Förderung kann in Form eines Zuschusses oder als Darlehn erfolgen.

Anträge können formlos über die Pfarreien, Pfarreiengemeinschaften, Dekanate oder Verbände an die Koordinierungsstelle Flüchtlinge beim Bischöflichen Generalvikariat in Trier gestellt werden. Gerne steht Ihnen die Koordinierungsstelle auch bei Fragen zur Antragstellung zur Verfügung.

Beispiele für bisher geförderte Projekte:

  • Ehrenamtlich getragene Sprach- und Integrationsmaßnahmen in Pfarreien
  • Zuschuss zu Aufwandsentschädigungen für Dolmetscherdienste
  • Einrichtung und Betrieb eines regelmäßigen offenen Treffs für Flüchtlinge
  • Pauschalzuschuss zu Aufwandsentschädigung und Fahrtkosten für Paten und persönliche Begleiter von Flüchtlingen
  • Zuschuss zu Sprachkursen (zur Deckung des Teilnehmerbeitrages)
  • Zuschuss zur Anschaffung von Fahrrädern zur Sicherung der Mobilität für die Teilnahme an Sprachkursen
  • Zuschuss zu einem Begegnungsfest
  • Darlehn für einen Führerschein, zur Vorbereitung einer Arbeitsaufnahme
  • Zuschuss zur Sprachförderung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Das sind Beispiele – die Liste kann länger werden…

Des Weiteren hat der Diözesan-Caritasverband einen Betrag in Höhe von 391.500 € zur Verfügung gestellt, um in den kommenden drei Jahren (bis 2017) ehrenamtliche Willkommenspaten zu qualifizieren und durch hauptamtliche Mitarbeiter zu begleiten.


Finanzielle Unterstützung zur Fortbildung von Ehrenamtlichen

kirchliche Akteure im Hauptamt im Bistum Trier, die in der Hilfe für Geflüchtete aktiv sind, können eine Förderung von Schulungsangeboten für Ehrenamtlichen runf um die Themen Hilfe für Geflüchtete und Integration beantragen. Sie können

  • unter bestehenden Fortbildungsangebote wählen, 
  • neue Interessen bekunden und wir entwicklen in Absprache mit Ihnen entsprechende Veranstaltungskonzepte, oder
  • die förderung von Schulungskonzepten beantragen.

Unsere bisherigen Angebote:

  • Interkulturelle Kompetenz
  • Umgang mit traumatisierten Geflüchteten (in Verantwortung der Lebensberatungsstellen) - Kontaktieren Sie bitte die Zuständige Lebensberatungsstelle.
  • Schulung für Ehrenamtliche in der Sprachvermittlung
  • Umgang mit Rechtspopilismus als Person
  • Umgang mit Rechtpopulismus für ehrenamtliche Initiativen, Vereine, Helferkreise, die in der Hilfe und Begleitung von Geflüchteten aktiv sind.

Antragsformular zur Fortbildung von Ehrenamtlichen

Wichtiges Infos und auf einer Seite

Weiteres: