Häufig gelangen Sie in Ihrem ehrenamtlichen Engagement an finanzielle Grenzen; dann droht die ehrenamtliche Unterstützung an Widrigkeiten zu scheitern - manchmal fehlt ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin, manchmal müssen Flüchtlinge auf bestimmten Wegen begleitet werden, oft fehlen Arbeitsmaterialien etc.
Zur unbürokratischen finanziellen Unterstützung der ehrenamtlich getragenen lokalen Flüchtlingshilfe hat das Bistum für die Jahre 2014 und 2015 einen Flüchtlingsfonds in Höhe von 250.000 € eingerichtet.
Die Fördermöglichkeiten sind vielfältig. Grundsätzlich können jedoch nur Maßnahmen gefördert werden, die nicht durch eine gesetzliche oder öffentliche Förderung gedeckt sind. Die Förderung kann in Form eines Zuschusses oder als Darlehn erfolgen.
Anträge können formlos über die Pfarreien, Pfarreiengemeinschaften, Dekanate oder Verbände an die Koordinierungsstelle Flüchtlinge beim Bischöflichen Generalvikariat in Trier gestellt werden. Gerne steht Ihnen die Koordinierungsstelle auch bei Fragen zur Antragstellung zur Verfügung.
Beispiele für bisher geförderte Projekte:
Das sind Beispiele – die Liste kann länger werden…
Des Weiteren hat der Diözesan-Caritasverband einen Betrag in Höhe von 391.500 € zur Verfügung gestellt, um in den kommenden drei Jahren (bis 2017) ehrenamtliche Willkommenspaten zu qualifizieren und durch hauptamtliche Mitarbeiter zu begleiten.
kirchliche Akteure im Hauptamt im Bistum Trier, die in der Hilfe für Geflüchtete aktiv sind, können eine Förderung von Schulungsangeboten für Ehrenamtlichen runf um die Themen Hilfe für Geflüchtete und Integration beantragen. Sie können