Bistum und Diözesan-Caritasverband Trier

Konzept zur Unterstützung von Flüchtlingen

Ausgangslage

Seit 2013 ist die Zahl der Asylsuchenden  in Deutschland deutlich  angestiegen. In den zum Bistum zählenden Städten und Landkreisen der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland werden für 2014 etwa 6.000  Asylantragsteller erwartet; besonders viele Flüchtlinge kommen derzeit aus Syrien. Bei ihnen handelt es sich nicht nur um Asylantragsteller sondern um weitere 20.000 Personen, denen aus humanitären Gründen Aufnahme gewährt wird. 

An zahlreichen Stellen im Bistum, bei Caritasverbänden, Dekanaten und Pfarreien sind bereits Initiativen entstanden, die sich in sehr vielfältiger Weise den geflüchteten Personen zuwenden und sie unterstützen. An einer gemeinsamen ersten Konferenz des Bistums und des Diözesan-Caritasverbandes  in Trier nahmen über 80 haupt- und ehrenamtliche Vertreter/innen dieser Initiativen teil und ermöglichten einen Überblick über bereits laufende Maßnahmen, Möglichkeiten und Rahmenbedingungen kirchlichen Handelns für geflüchtete Menschen. In den Gesprächen wurden ferner Handlungsoptionen und Unterstützungsbedarf ersichtlich.

Ansatz

Während staatliches und kommunales Handeln sich weitgehend aus dem Vollzug der einschlägigen Gesetze ergibt (Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnisrecht etc.), folgt aus dem Selbstverständnis der Kirche die umfassendere Fragestellung: was brauchen die zu uns geflüchteten Menschen in den verschiedenen Phasen ihres Ankommens und Lebens?

Daraus ergeben sich drei Aufgabenstellungen:

  1. Auf welche Weise können die verschiedenen kirchlichen Akteure konkret den bei uns lebenden Flüchtlingen helfen?
  2. Welche Unterstützung benötigen die Akteure dazu?
  3. Welche Probleme auf gesellschaftlicher und politischer Ebene sind unabhängig vom Bemühen um den einzelnen Menschen vor Ort zu benennen und anzugehen?

Grundsatz: Integration vor Ort setzt auf Initiativen vor Ort – es gibt keinen „Masterplan“ des Bistums. Es wird auf Initiativen vor Ort vorhandene Ressourcen gesetzt.

  • Hilfsmöglichkeiten und –maßnahmen

    Die Ankunft von Flüchtlingen im Bundesgebiet verläuft vielgestaltig; strukturelle Anknüpfungspunkte für kirchliches Handeln im Gebiet des Bistums bieten sich nicht. Dagegen sind kirchliche Akteure ab der Ankunft von Flüchtlingen in den staatlichen Aufnahmeeinrichtungen in Trier (RP) und Lebach (SL) beteiligt. Von Trier und Lebach aus werden die Flüchtlinge nach Schlüsseln der Länder in die Landkreise und dort in die einzelnen Kommunen verteilt. Ab diesem Zeitpunkt ist der Einsatz von örtlichen Caritasverbänden, Dekanaten, Pfarreien und Verbänden gefragt: Es geht um formelle und informelle Integrationsmaßnahmen vor Ort.

    Hier die zentralen Handlungsansätze:

    • Bausteine einer lokalen Willkommenskultur, z.B.:
      • Empfang durch Vertreter des neuen Wohnortes, Transfer dorthin
      • Ortsführung, Vorstellung von Vereinen etc.
      • Café International, Frühstück der Kulturen
    • Wohnraum/Unterkunft
      • Herrichten/herstellen von in Deutschland üblichen Mindeststandards
      • Hilfe bei Renovierung, Einrichtung
      • Je nach lokaler Möglichkeit: Bereitstellen kirchlicher Immobilien
    • Spracherwerb/Kommunikation
      • Niedrigschwellige Sprachkurse
      • Dolmetscherdienste in unterschiedlichen Situationen
      • Zugang zu Fernsehangeboten in der Muttersprache
    • Integration in Arbeit
      • Arbeitsmöglichkeiten in Integrationsbetrieben schaffen
      • Anerkennungsverfahren für vorhandene Qualifikationen
      • Berufsbezogener Spracherwerb
      • Praktika etc. gerade während lfd. Beschäftigungsverbots

    Kern der Integrationsmaßnahmen vor Ort sind demnach die Initiierung und Begleitung von konkreten Unterstützungsmaßnahmen in unterschiedlichen Ausprägungen. Es geht insbesondere um die Begleitung bei den verschiedenen Eingliederungsschritten, um Rat und Hilfe in Alltagsfragen, bei Behördengängen und mit Fahrdiensten. Hilfreich können außerdem Angebote wie Hausaufgabenbetreuung oder Freizeitangebote sein.

    Stets ist zentral, dass Flüchtling(e) und HelferIn(nen) die persönliche Beziehung „von Mensch zu Mensch“, in Gespräch und Austausch erleben - ohne hoheitlichen oder anderen formalen Rahmen. Ein wichtiger Bestandteil einer entstehenden Willkommenskultur können insbesondere Patenschaften sein.

  • Unterstützung der kirchlichen Akteure vor Ort

    Bereits aktive kirchliche Akteure wünschen Unterstützung für ihre Arbeit; außerdem haben sie in Befragungen benannt, welche Maßnahmen dazu helfen können, weitere Akteure im Bistum für die Hilfen für Flüchtlinge zu mobilisieren.

    Es ergeben sich diese Schwerpunkt-Bedarfe:

    • Beiträge des Bistums zur gesellschaftlichen Bewusstseinsbildung für die Anliegen und Nöte der Flüchtlinge
    • Organisation von Erfahrungsaustausch und Vernetzung der Akteure
    • Zugang zu Fach- und Expertenwissen
    • Nominierung von Ansprechpartnern auf Bistumsebene; Öffentlichkeitsarbeit
    • Angebot von Unterstützungsmaßnahmen für lokale Akteure: Ausbildung, Einführung, Vorbereitung
    • Unbürokratische finanzielle Unterstützung für lokale Maßnahmen: Fahrkarten, Fahrdienste, kleine Auslagen
  • Aktivitäten auf der gesellschaftlichen/politischen Ebene

    (über die lokalen Integrationsmaßnahmen hinaus)

    • Förderung einer gesellschaftlichen Willkommenskultur
      • Abbau von Ängsten/Abwehrhaltungen
      • Bewusstseinsbildung für Sinn und Notwendigkeit einer Willkommenskultur
      • Werbende und gewinnende Beispiele für Offenheit, Gastfreundschaft, Integration
    • Politischer Handlungsbedarf
      • Benennung vorhandener Missstände, Probleme, Hindernisse, die bedingt oder ausgelöst sind oder erscheinen durch gesetzliche, zwischenstaatliche, verwaltungsbedingte Rahmenbedingungen
      • Formulierung von „Top 10“ Forderungen zur Verbesserung der Situation von Flüchtlingen

Die Bistumsleitung hat zu diesen drei Aufgabenfeldern beschlossen:

  1. Das Bistum stellt einen Betrag von 250 000 Euro im Jahr als Flüchtlingsfondszur Verfügung, um kleinere Einzelmaßnahmen vor Ort schnell und unbürokratisch zu unterstützen, z.B. Fahrtkosten, kleine Renovierungsmaßnahmen in den Wohnungen, Willkommensgesten etc.
  2. Der Flüchtlingsfonds kann durch Spenden privater Unterstützer aufgestockt werden. Ein entsprechendes Spendenkonto ist eingerichtet.
  3. Der Diözesan-Caritasverband fördert unabhängig von diesem Betrag in den Migrationsfachdiensten die Aufstockung von Stellen zur Begleitung von Willkommenspatenschaften.
  4. Die bisherige Arbeitsgruppe fungiert als Koordinationsstellefür den Bereich des Bistums, vergibt die Mittel des Flüchtlingsfondsund setzt die beschriebenen Maßnahmen um.
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