Praxisphase

 

 

Im Rahmen Ihres Studiums ist eine Praxisphase nicht nur laut Prüfungsordnung vorgeschrieben, sondern eine sinnvolle Gelegenheit, potentielle Arbeitgeber ausfindig und sich ein erstes Bild über zukünftige Arbeitsfelder zu machen.

Praxisphase in einem Unternehmen / Verein / etc. im Inland

So funktioniert´s

  • Sie suchen aktiv nach einem Unternehmen, einem Verein oder einer Einrichtung Ihrer Wahl und bewerben sich dort.
  • Sie stimmen mit der Einrichtung die wichtigsten Daten und Fakten ab (Wann geht es los? Wer ist mein/e Ansprechpartner*in? Was kommt auf mich zu? etc.).
  • Sie suchen sich eine/n Praxisphasenbetreuer*in vom Fachbereich WiSo - z.B. eine/n Professor*in oder eine/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter*in - und stimmen gemeinsam die erforderlichen Nachweise für die Praxisphase ab.
  • Sie füllen die Praxisphasenanmeldung - in Kombination mit der Einrichtung und dem/der Praxisphasenbetreuer*in - vollständig aus.
  • Sie geben die ausgefüllte Praxisphasenanmeldung VOR Beginn der Praxisphase im Prüfungsamt ab (Post / E-Mail).

Praxisphase in einem Unternehmen / Verein / etc. im Ausland

So funktioniert´s

  • Sie suchen aktiv nach einem Unternehmen, einem Verein oder einer Einrichtung Ihrer Wahl und bewerben sich dort.
  • Sie stimmen mit der Einrichtung die wichtigsten Daten und Fakten ab (Wann geht es los? Wer ist mein/e Ansprechpartner*in? Was kommt auf mich zu? etc.).
  • Sie suchen sich eine/n Praxisphasenbetreuer*in vom Fachbereich WiSo - z.B. eine/n Professor*in oder eine/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter*in - und stimmen gemeinsam die erforderlichen Nachweise für die Praxisphase ab.
  • Sie füllen die Praxisphasenanmeldung (deutsch / englisch) - in Kombination mit der Einrichtung und dem/der Praxisphasenbetreuer*in - vollständig aus.
  • Sie geben die ausgefüllte Praxisphasenanmeldung VOR Beginn der Praxisphase im Prüfungsamt ab (Post / E-Mail).

Auslandssemester an einer (Partner-)Hochschule

So funktioniert´s

  • Sie lassen sich beim Bereich Sprachen/Internationales beraten und entscheiden sich für eine Hochschule weltweit, an der Sie das Auslandsstudiensemester durchführen möchten.
  • Sie bewerben sich für einen Platz an der Hochschule im Ausland. Fristen und Termine erhalten Sie bei Sprachen/Internationales.
  • Sie suchen sich eine/n Praxisphasenbetreuer*in vom Fachbereich WiSo - z.B. eine/n Professor*in oder eine/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter*in - und stimmen gemeinsam die erforderlichen Nachweise für die Praxisphase ab.
  • Sie füllen das Learning Agreement - in Kombination mit der Gasthochschule und dem/der Praxisphasenbetreuer*in - vollständig aus.
  • Sie reichen das unterzeichnete Learning Agreement VOR Beginn der Praxisphase beim Bereich Sprachen/Internationales ein (Post / E-Mail). Von dort erfolgt die Weitergabe des Learning Agreements als Anmeldung der Praxisphase an das Prüfungsamt.

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FAQ

Laut Beschluss des Prüfungsausschusses vom 04.05.2022 ist eine Verschiebung der Pflichtanmeldung um ein Semester möglich. Schreiben Sie ein kurze E-Mail an pamt-wiso(at)rheinahrcampus.de und bitten um Verschiebung der Pflichtanmeldung. Voraussetzung zur Verschiebung ist, dass tatsächlich bereits eine (oder mehrere) Pflichtanmeldung(en) vorliegen und die Praxisphase mit dem Learning Agreement bzw. des Anmeldeformulars angemeldet wurde. Sobald die Abmeldefrist überschritten ist, können keine Verschiebungen mehr vorgenommen werden.

Für Fragen zur Praxisphase können Sie gern Frau Senger unter der 02642 932 297 erreichen. Natürlich wird Ihre Anfrage unter pamt-wiso(at)rheinahrcampus.de ebenso beantwortet.

Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt zu Frau Neukirchen unter der 02642 932 389  bzw. neukirchen(at)rheinahrcampus.de auf.

Laut Prüfungsordnungen, sowohl im Bachelor, als auch im Master, gibt es keine Voraussetzung, die besagt, dass die Praxisphase abgeschlossen sein muss, um die Thesis anzumelden. In einigen Masterstudiengängen gilt die Voraussetzung zur Anmeldung der Abschlussarbeit, dass mindestens 40 ECTS Punkte verbucht worden sind. Hierzu sollten Sie einen Blick in Ihre Prüfungsordnung werfen.

Nein! Ein Vertrag kann für Sie von Vorteil sein, um bestimmte Sachverhalte wie z.B. Arbeitszeit oder Entlohnung zu klären. Das Prüfungsamt benötigt jedoch keinen Vertrag von Ihnen.

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