Studierendenservice Beurlaubung

Der Antrag auf Beurlaubung ist innerhalb der Rückmeldefrist zu stellen.
Eine Beurlaubung während des 1. Semesters ist leider nicht möglich.

Dem Antrag auf Beurlaubung muss ein Nachweis über den Beurlaubungsgrund beigefügt werden.
Gründe für die Beurlaubung können sein:

 

Während eines Urlaubssemesters können keine Leistungen erbracht werden.
Ausnahmen:

Bitte beachten Sie, dass auch für ein Urlaubssemester der Semesterbeitrag zu entrichten ist.

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