Bitte beachten Sie nachstehende Regelungen zur Erstattung des Semesterbeitrages:
- Bei Exmatrikulation nach erfolgter Rückmeldung vor dem 1. März (Sommersemester) bzw. vor dem 1. September (Wintersemester) wird der Semesterbeitrag an die Studierenden zurückgezahlt.
- Bei Exmatrikulation nach Ersteinschreibung oder Neueinschreibung bzw. Widerruf der Erst- oder Neueinschreibung vor dem 1. April bzw. vor dem 1. Oktober wird der Semesterbeitrag an die Studierenden zurückgezahlt.
Der Antrag auf Rückzahlung des Semesterbeitrages ist innerhalb eines Monats nach der Exmatrikulation bzw. des Widerrufes der Einschreibung oder aber der Kenntnis der Exmatrikulations- bzw. Widerrufgrundes zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass nach Validierung Ihres Studienausweises, eine Rückzahlung des Semesterbeitrages nicht mehr möglich ist!