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Untere Immissionsschutzbehörde
Ziel des Immissionsschutzes ist es, die Umwelt (Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser,
Boden, Luft) vor Gefahren und Beeinträchtigungen zu schützen, die durch Immissionen wie Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen und ähnlichen Einwirkungen verursacht werden.
Anlagen, die in besonderem Maße solche Gefahren oder Belästigungen hervorrufen können, bedürfen einer Genehmigung und sind daher in einem entsprechenden Verfahren zu prüfen.
Dieses Verfahren regelt die Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb einer Anlage.
Boden, Luft) vor Gefahren und Beeinträchtigungen zu schützen, die durch Immissionen wie Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen und ähnlichen Einwirkungen verursacht werden.
Anlagen, die in besonderem Maße solche Gefahren oder Belästigungen hervorrufen können, bedürfen einer Genehmigung und sind daher in einem entsprechenden Verfahren zu prüfen.
Dieses Verfahren regelt die Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb einer Anlage.
Maßgebliche Grundlagen des Immissionsschutzrechtes für das Genehmigungsverfahren sind:
♦ das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
♦ die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)
♦ die Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
♦ das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Untere Immissionsschutzbehörde befasst sich außerdem mit Beschwerden (unter anderem in den Bereichen Luft und Lärm) zum Betrieb von genehmigten Anlagen und überprüft immissionsschutzrechtliche Belange im Rahmen von Bau- oder sonstigen Genehmigungsverfahren.
Verstöße gegen das Immissionschutzrecht werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt
und geahndet.
und geahndet.