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Untere Naturschutzbehörde
Die Erhaltung der biologischen Vielfalt als Lebensgrundlage des Menschen und aus Verantwortung für die Bewahrung der Schöpfung ist naturschutzpolitisches Leitbild.
Zur biologischen Vielfalt gehören neben der Artenvielfalt die Vielfalt der Lebensräume und die genetische Vielfalt innerhalb der Populationen einer Art.
Die Landschaftspflege, vor allem die Erhaltung des Erlebnis- und Erholungswertes der Landschaft und die Bewahrung ihrer charakteristischen Strukturen, hat bei vielen Menschen einen hohen Stellenwert.
Die Sicherung des Naturhaushalts als Gesamtheit aller biotischen (Pflanzen, Tiere) und abiotischen (z.B. Boden, Wasser) Faktoren unter Bewahrung der Eigenart und Schönheit der Landschaft ist Ziel der gesetzlichen Vorgaben im Grundgesetz, im Bundesnaturschutzgesetz und im Landesnaturschutzgesetz.
Dieses Ziel resultiert aus der Erkenntnis, dass die menschliche Existenz von der Biosphäre abhängig und diese in ihrer Leistungsfähigkeit begrenzt ist.
Die Schwerpunkte, die sich dadurch im Arbeitsbereich der Unteren Naturschutzbehörde ergeben, sind insbesondere:
- Unterschutzstellung von Lebensräumen und Landschaftsbestandteilen als „Landschaftsschutzgebiete“, „Geschützte Landschaftsbestandteile“ und „Naturdenkmale“
- Mitwirkung in der Bauleitplanung (z.B. Wohngebietsausweisung) zur Einbringung der landespflegerischen Belange, die im Abwägungsprozess zu berücksichtigen sind. Für entstehende Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, z. B. durch Baumfällungen, werden geeignete Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes vorgeschlagen.
- Biotop- und Artenschutz. Das Erfassen von artgeschützten Tieren (Meldepflicht) und die Kontrolle des Handels mit diesen Tieren dienen dem Unterbinden des illegalen Handels mit gefährdeten Arten (z.B. Eulen, Schildkröten) sowie Teilen davon (z.B. Elfenbein).
- Genehmigung von Eingriffen in Natur und Landschaften
- Ahndung von Verstößen gegen die Naturschutzgesetze
- Durch Naturschutzprojekte wie das „Streuobstwiesenprojekt Rechte Rheinseite“ und die „Halboffenen Weidelandschaft“ werden Lebensräume erhalten und wiederhergestellt sowie das Verständnis für den Naturhaushalt geweckt bzw. gestärkt.
Zur biologischen Vielfalt gehören neben der Artenvielfalt die Vielfalt der Lebensräume und die genetische Vielfalt innerhalb der Populationen einer Art.
Die Landschaftspflege, vor allem die Erhaltung des Erlebnis- und Erholungswertes der Landschaft und die Bewahrung ihrer charakteristischen Strukturen, hat bei vielen Menschen einen hohen Stellenwert.
Die Sicherung des Naturhaushalts als Gesamtheit aller biotischen (Pflanzen, Tiere) und abiotischen (z.B. Boden, Wasser) Faktoren unter Bewahrung der Eigenart und Schönheit der Landschaft ist Ziel der gesetzlichen Vorgaben im Grundgesetz, im Bundesnaturschutzgesetz und im Landesnaturschutzgesetz.
Dieses Ziel resultiert aus der Erkenntnis, dass die menschliche Existenz von der Biosphäre abhängig und diese in ihrer Leistungsfähigkeit begrenzt ist.
Die Schwerpunkte, die sich dadurch im Arbeitsbereich der Unteren Naturschutzbehörde ergeben, sind insbesondere:
- Unterschutzstellung von Lebensräumen und Landschaftsbestandteilen als „Landschaftsschutzgebiete“, „Geschützte Landschaftsbestandteile“ und „Naturdenkmale“
- Mitwirkung in der Bauleitplanung (z.B. Wohngebietsausweisung) zur Einbringung der landespflegerischen Belange, die im Abwägungsprozess zu berücksichtigen sind. Für entstehende Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, z. B. durch Baumfällungen, werden geeignete Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes vorgeschlagen.
- Biotop- und Artenschutz. Das Erfassen von artgeschützten Tieren (Meldepflicht) und die Kontrolle des Handels mit diesen Tieren dienen dem Unterbinden des illegalen Handels mit gefährdeten Arten (z.B. Eulen, Schildkröten) sowie Teilen davon (z.B. Elfenbein).
- Genehmigung von Eingriffen in Natur und Landschaften
- Ahndung von Verstößen gegen die Naturschutzgesetze
- Durch Naturschutzprojekte wie das „Streuobstwiesenprojekt Rechte Rheinseite“ und die „Halboffenen Weidelandschaft“ werden Lebensräume erhalten und wiederhergestellt sowie das Verständnis für den Naturhaushalt geweckt bzw. gestärkt.