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Betreuungsbehörde mit Informationen im Internet

Jeder Mensch kann beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen oder weil er einen Unfall erlitten hat, seine eigene Handlungsfähigkeit verlieren. Er benötigt dann einen Menschen, dem er vertrauen kann und der für ihn handelt – einen Betreuer.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Betreuung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu finden.
Der Betreuungsbehörde der Stadt Koblenz hat die Aufgabe, das für das Funktionieren des Betreuungswesens notwendige Netzwerk zu schaffen und dieses zu pflegen. Sie ist daher Ansprechpartner für Angehörige, Betroffene und Betreuer.

Nützliche Informationen, sowie Formulare und Merkblätter zum Thema Betreuung hat die Betreuungsbehörde jetzt auch im Internet unter www.koblenz.de in der Rubrik „Familie/Soziales“ zusammengestellt.

Link zu den Informationen der Betreuungsbehörde


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