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Sondernutzungen


Erlaubnis / Änderung der erteilten Erlaubnis

Erlaubniserteilung
Sofern keinerlei Versagungsgründe vorliegen wird die Sondernutzungserlaubnis in der Regel unbefristet, jedoch unter Widerrufsvorbehalt erteilt. Einer Anbringung  / Aufstellung des Warenautomaten in der genehmigten Form steht dann nichts mehr entgegen.
 
 
Änderung der erteilten Erlaubnis
Eine Änderung der Erlaubnis wird überwiegend dann erforderlich, wenn der Warenautomat an einem anderen Standort aufgestellt oder an einem anderen Gebäude angebracht werden soll.
 
Auch bei einer beabsichtigten Änderung der erteilten Sondernutzungserlaubnis wird ein schriftlicher Antrag notwendig. Daraus sollte hervorgehen, welche Änderung beantragt wird. Ggf. ist dann die Durchführung des Prüfungsverfahrens erneut erforderlich.

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