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Sondernutzungen


Gebühren

Die Gebührenfestsetzung richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungsgebührensatzung (siehe Downloads und Gebühren).
 
Verwaltungsgebühren:
Für die Erteilung bzw. Versagung einer Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen  / Anbringen eines Warenautomaten wird grundsätzlich eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR erhoben.
 
Für die Änderung einer bereits bestehenden Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen / Anbringen eines Warenautomaten wird grundsätzlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 16,00 EUR erhoben.
 
Entsteht ein erhöhter Verwaltungsaufwand, kann gemäß dem unter Ziffer A 1 vorgegebenen Gebührenrahmen der Sondernutzungsgebührensatzung die Festsetzung einer höheren Gebühr erfolgen.
 
 
Sondernutzungsgebühren:
Für das Aufstellen / Anbringen eines Warenautomaten wird
  • mit einem Maß von mehr als 0,20 m³ eine Sondernutzungsgebühr in Höhe von jährlich 51,10 EUR
  • mit einem Maß von 0,10 m³ bis 0,20 m³ eine Sondernutzungsgebühr in Höhe von jährlich 30,70 EUR
  • mit einem Maß unter 0,10 m³ eine Sondernutzungsgebühr in Höhe von jährlich 15,30 EUR
festgesetzt.

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