I-Kräfte | Inklusionsfachdienst
Wir begleiten Sie bei der Inklusion Ihres Kindes
Immer mehr Eltern von Kindern mit Entwicklungsschwierigkeiten haben den Wunsch nach einem Platz in der örtlichen Kindertagesstätte. Diesem Wunsch entsprechend machen sich immer mehr Kindertagesstätten, Schulen und sonstige Institutionen auf den Weg zur Inklusion.
Nicht jede Kindertagesstätte oder Schule bietet allerdings vor Ort die entsprechende Möglichkeit. Um Ihrem Wunsch als Eltern und dem Integrationsbedarf gerecht zu werden, bieten wir nicht nur I-Plätze in unserer eigenen Kindertagesstätte an, sondern arbeiten ambulant in pädagogischen Regeleinrichtungen.
Unser ambulanter Inklusionsfachdienst arbeitet derzeit in pädagogischen Einrichtungen in folgenden Landkreisen:
- Landkreis Alzey-Worms,
- Landkreis Mainz-Bingen,
- Landkreis Bad-Kreuznach,
- Stadt Bad Kreuznach.
Unser erfahrenes Team von Erzieher/-innen, Heilpädagog/-innen, Sozialpädagog/-innen und Ergotherapeut/-innen unterstützt, fördert und integiert indivduell Kinder im Vorschulalter und Schulkinder wohnortnah in die jeweilige Regeleinrichtung.
Der Inklusionsfachdienst bietet für Kinder mit folgenden Indikationen eine wohnortnahe Unterstützung:
- Kinder mit Entwicklungsverzögerung im Bereich der Kognition, Sprache, Wahrnehmung oder der Motorik
- Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten im emotional-sozialen Bereich
- Kinder, die behindert bzw. von Behinderung bedroht sind
- Kinder, die seelisch behindert bzw. von seelischer Behinderung bedroht sind
Wer kann eine Betreuung durch unseren Fachdienst für Inklusionspädagogik beantragen?
Die Anfrage nach einer Betreuung duch unseren Fachdienst für Inklusionspädagogik kann durch
- die Eltern des Kindes,
- die pädagogischen Fachkräfte des Kindergartens,
- die Lehrkräfte von Schulen, die das Kind bereits besucht,
- den Amtsarzt des zuständigen Gesundheitsamtes oder durch
- das Sozialamt /Jugendamt erfolgen.
Gerne beraten wir Sie.
In der Phase der Kontaktaufnahme erhalten Sie als Eltern und die zuständigen pädagogischen Fachkräfte der Einrichtung vor Ort Information über die Möglichkeiten und Grenzen der Inklusionspädagogik. Auf Wunsch bekommen sie Unterstützung bei der Antragstellung an den zuständigen Leistungsträger.
Individueller Hilfeplan bzw. Teilhabeplan
Ein individueller Hilfe- beziehungsweise Teilhabeplan stellt eine bedarfsgerechte und ressourcenorientierte Förderung des Kindes durch ein multidisziplinäres und in der Inklusionspädagogik erfahrenes Team von Erzieher/-innen und Heilpädagog/-innen sicher. An der Erstellung des Plans sind Eltern, die zuständigen pädagogischen Fachkräfte der Einrichtung, der Kostenträger sowie Ärzt/-innen und Therapeut/-innen einbezogen.
Pädagogische Zielsetzung
Die integrative Arbeit setzt an den Wünschen, Interessen und Fähigkeiten Ihres Kindes an und schafft eine Atmosphäre, die gute Lernbedingungen bietet.
Integration wird über das gemeinsame Tun, das gemeinsame Erleben im Gruppengeschehen und im Klassengeschehen herbeigeführt - mit dem Ziel der gegenseitigen Wahrnehmung, der Annahme von Stärken und Schwächen und der Bereitschaft, den Anderen in seine Spiel- und Lernwelt hineinzulassen.
Leistungen für Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass nach Möglichkeit Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut werden können.