Satzung über das Abhalten und die Durchführung von Wochenmärkten, Jahrmärkten und Spezialmärkten in der Stadt Mayen
§ 1 Art der Märkte
(1) Die Stadt Mayen betreibt als öffentliche Einrichtungen
1. die Wochenmärkte gem. § 67 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO),
2. die Viehmärkte und den Schafmarkt als Spezialmärkte gem...
Polizeiverordnung der Stadt Mayen als Ortspolizeibehörde zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Märkten und Volksfesten
in der Stadt Mayen Marktordnung - vom 16.10.1989
§ 1 Anwendungsbereich
Die Polizeiverordnung regelt die Pflichten der Markt- und Volksfestbesucher, der Marktbeschicker und Schausteller sowie die Aufgaben und Befugnisse der Ortspolizeibehörde zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Wochenmärkten, Spezialmärkten, Jahrmärkten und Volksfesten in der Stadt Mayen...