Ehrenamtliche Mitarbeit bei Veranstaltungen
Mitarbeiter bei Vereinen, Jugendverbänden usw. können für ihre ehrenamtliche Tätigkeit bei Maßnahmen in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gefördert werden.
Der Antrag steht auf der Homepage des Landesjugendamtes http://www.landesjugendamt.rlp.de als Download zur Verfügung.
Voraussetzungen sind:
- Der Verein/Verband muss den Zuschuss schriftlich über das Kreisjugendamt beim Landesjugendamt, Rheinallee 97 - 101, 55116 Mainz, spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme beantragen. Maßgebend für die Zuständigkeit ist der Ort der Veranstaltung und nicht der Hauptsitz des Veranstalters/Trägers.
- Die Bewilligung wird vom Landesjugendamt an das Kreisjugendamt mit einem Prüfbericht geschickt.
- NACH der Veranstaltung muss der Verein/Verband Verwendungsnachweise mit Sachbericht (Programm der Veranstaltung) und Helferliste beim Kreisjugendamt einreichen.
- Das Kreisjugendamt versendet die Verwendungsnachweise mit Prüfbericht an das Landesjugendamt und der Zuschuss wird erteilt.
Zuständige Mitarbeiter
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