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Hygieneüberwachung von medizinischen, pflegerischen und kosmetischen Einrichtungen

Das Gesundheitsamt ist nach dem ÖGdG verpflichtet, Arzt- und Zahnarztpraxen, medizinische Fußpfleger (Podologen) sowie Einrichtungen der Körper- und Schönheitspflege infektionshygienisch zu überwachen. Dazu gehört auch Überwachung der hygienischen Aufbereitung von Medizinprodukten (Instrumenten).


Ziel ist es, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schädigungen der Bevölkerung zu vermeiden oder zu beseitigen. Begehungen können routinemäßig und anlassbezogen (Meldung) stattfinden.

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente

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