Immissionsschutz
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, sowie von ortsfesten Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen bedürfen gemäß § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
Vor Antragstellung ist bei der Genehmigungsbehörde ein Termin zu vereinbaren, um den Genehmigungsumfang sowie die einzureichenden Unterlagen festzulegen.
Ob eine immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht vorliegt und welches Genehmigungsverfahren anzuwenden ist, richtet sich nach der Anlange der 4. Verordnung zur Durchführung des Immissionsschutzgesetzes. Es ist entweder ein vereinfachtes Verfahren oder ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. In beiden Fällen werden alle betroffenen Behörden beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert. Die Bearbeitungszeit eines Antrages ist von dem jeweiligen Verfahren abhängig.
Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung hat gemäß § 13 Bundesimmissionsschutzgesetz Konzentrationswirkung und schließt somit andere Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung) mit ein.
Übersicht zu Anlagen nach der Industrie-Emissions-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU des europäischen Parlaments und des Rates)
Einige immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen fallen wegen ihrer besonderen Umweltrelevanz unter den Anwendungsbereich der sog. „IE-Anlagen“ (Anlagen nach der Industrie -Emissions-Richtlinie).
Die IE-Richtlinie ist die wichtigste europäische Regelungsgrundlage für die Zulassung und den Betrieb von Industrieanlagen.
Mit Einführung der Richtlinie wird das Ziel verfolgt, die Umweltverschmutzung (Emissionen in Luft, Wasser und Boden, anfallende Abfälle und Energieverbrauch) durch diese Anlagen zu vermeiden oder so weit wie möglich zu vermindern, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt zu erreichen und dabei gleichzeitig bestehende Ungleichheiten in Europa hinsichtlich der Festlegung von Emissionsgrenzwerten anzugleichen. Der deutsche Gesetzgeber hat die IE-Richtlinie mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen – IndEmissRLUG vom 08.04.2013 und zwei Artikelverordnungen vom 02.05.2013 in nationales Recht umgesetzt.
Die Einstufung als IE-Anlage hat vor allem Auswirkungen auf die Überwachung der Anlagen. So sind seit 2013 ergangene Genehmigungsbescheide zu veröffentlichen.
Die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheide von IE-Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße können Sie hier einsehen:
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Zuständige Mitarbeiter
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Hampel, Markus
06341 940-212