Kfz-Änderung der Halterdaten
Die Änderung der Halterdaten muss durchgeführt werden, wenn Sie z. B. innerhalb des Kreises Südliche Weinstraße oder der Stadt Landau umgezogen sind. Auch bei Namensänderungen (z. B. durch Heirat) müssen die Fahrzeugpapiere berichtigt werden.
Zuständig ist die Kfz-Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes bzw. des eingetragenen Firmensitzes. Eine Zulassung auf den Nebenwohnsitz ist seit dem 01.03.2007 nicht mehr möglich
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (z.B. TÜV, DEKRA, usw.)
- Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)
- gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (die aktuellen Daten müssen bei Umzug oder Heirat aus den vorgelegten Unterlagen ersichtlich sein)
- bei Firmen die Gewerbeanmeldung mit der aktuellen Adresse, oder Handelsregisterauszug (da auf dem Handelregisterauszug keine Straßennamen vermerkt werden, muss uns ein Kopfbogen mit der aktuellen Adresse vorgelegt werden)
Informieren Sie sich hier über aktuelle Hinweise und Änderungen.
Zuständige Mitarbeiter
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Brust, Lisa
06341 940-309
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Brüderle, Eric
06341 940-309
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Dietrich, Myriam
06341 940-309
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Ehrhardt, Elke
06341 940-309
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Flick, Sandra
06341 940-309
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Gaschler, Christine
06341 940-309
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Gebhard, Stefanie
06341 940-309
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Hahn, Manuela
06341 940-313
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Hieb, Ernst
06341 940-309
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Krauß, Jennifer
06341 940-309
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Kuß, Christine
06341 940-303
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Mayer, Christine
06341 940-309
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Nikolaus, Elena
06341 940-309
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Ohmer, Joachim
06341 940-310
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Onolfo, Silas
06341 940-300
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Römer, Anja
06341 940-309
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Schloß, Alicia
06341 940-309
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Wittmer, Lisa
06341 940-309
Dokumente