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Kfz-Ersatzfahrzeugschein bei Verlust/Diebstahl oder Unbrauchbarkeit

Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren oder gestohlen wurde, müssen Sie zur Ersatzausstellung folgende Unterlagen vorlegen:

Ersatzfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) bei Verlust:

  • Verlusterklärung vom Fahrzeughalter
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (z.B. TÜV, DEKRA, usw.)
  • gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
  • Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)

Ersatzfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) bei Diebstahl:

  • Diebstahlsanzeige der Polizei
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (z.B. TÜV, DEKRA, usw.)
  • gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
  • Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)

Ersatzfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) bei Unbrauch- barkeit:

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • den noch vorhandenen, unbrauchbar gewordenen Fahrzeugschein
  • Gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (z.B. TÜV, DEKRA, usw.)
  • gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
  • Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)

Informieren Sie sich hier über aktuelle Hinweise und Änderungen.

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente

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