Bei der Anmeldung des Fahrzeuges erfolgte der Nachweis des Versicherungsschutzes bisher über die sogenannte Deckungskarte. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) stellt ein neues, vollständig elektronisches Verfahren zur Zulassung dar. Sie ersetzt dann die papiergebundene Versicherungsbestätigung. Stattdessen hinterlegen die Versicherungsunternehmen die Daten beim Kraftfahrt-Bundesamt, die dann von den Zulassungsstellen dort abgerufen werden. Der Versicherungsnehmer erhält von seinem Versicherer eine siebenstellige eVB-Nummer, anhand derer die Zulassungsbehörde sich dann den Haftpflicht-Versicherungsschutzes durch Datenabruf beim Kraftfahrt-Bundesamt bestätigen lässt.
Die eVB-Nummer muss zum Zeitpunkt der Anmeldung des Fahrzeuges noch gültig sein.