Das Forstamt Traben-Trarbach ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach ohne die Gemeinde Willwerscheid, Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues (tw.), Schweich an der Römischen Weinstraße, Wittlich-Land, Thalfang am Erbeskopf (tw.).
Das Forstamt Trier ist im Wesentlichen zuständig für die Stadt Trier, die Verbandsgemeinde Trier-Land ohne die Gemeinden Hockweiler und Franzenheim, die Verbandsgemeinde Schweich ohne die Gemeinde Detzem und aus der Verbandsgemeinde Wittlich-Land die Gemeinde Hetzerath sowie aus der Verbandsgemeinde Ruwer die Gemeinde Thomm, Verbandsgemeinde Konz (tw.).
Das Forstamt Wasgau ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland und aus der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land die Gemeinden Hilst und Eppenbrunn.
Das Forstamt Westrich ist im Wesentlichen zuständig für die kreisfreien Städte Pirmasens und Zweibrücken, die Verbandsgemeinden Thaleischweiler-Fröschen, Zweibrücken Land und Wallhalben, die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land ohne die Gemeinden Hilst und Eppenbrunn sowie aus der Verbandsgemeinde Rodalben die Gemeinde Rodalben.
Das Forstamt Wittlich ist im Wesentlichen zuständig für die Stadt Wittlich, die Verbandsgemeinde Manderscheid sowie die Verbandsgemeinde Wittlich-Land ohne die Gemeinden Hetzerath, Dodenburg und Heckenmünster, Teile der Verbandsgemeinden Traben-Trarbach, Daun, Bitburger Land und Speicher.
Das Forstamt Zell ist im Wesentlichen für die Verbandsgemeinden Zell (Mosel) und Ulmen Teile der Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Kastellaun und Kelberg zuständig.
Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim gehört als verbandsfreie Gemeinde zum Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis.
Die Gemeinde Grafschaft gehört als verbandsfreie Gemeinde zum Landkreis Ahrweiler.
Die Gemeinde Morbach gehört als verbandsfreie Gemeinde zum Landkreis Bernkastel-Wittlich.
In der 2007 gegründeten "Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz" (GDKE) wurden das ehemalige Landesamt für Denkmalpflege und die drei rheinland-pfälzischen Landesmuseen organisatorisch zusammengefasst.
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ist dienstvorgesetzte Behörde der Staatsanwaltschaften Koblenz, Bad Kreuznach, Mainz und Trier.
Die Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken ist dienstvorgesetzte Behörde der Staatsanwaltschaften Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz und Zweibrücken.