Lärm-Aktionsplan
Die Stadt Neuwied hat nach 2009 erneut einen Lärm-Aktionsplan aufgestellt, mit dem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen behandelt werden für Bereiche in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken mit einem bestimmten Verkehrsaufkommen.
Diese Regelung geht zurück auf die „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“, die mit Aufnahme in das Bundes-Immissionsschutzgesetz 2005 in das deutsche Gesetzeswerk übertragen worden ist. Als Teil der europäischen Gemeinschaftspolitik gilt auch die Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus für die Bewohner aller Mitgliedsstaaten. Umgebungslärm ist in diesem Zusammenhang als eines der größten Umweltprobleme erkannt worden.
In einer ersten Stufe 2009 wurden im Lärm-Aktionsplan lediglich Abschnitte der Bundesstraßen 42 und 256 sowie Abschnitte der Eisenbahnstrecke Köln-Koblenz betrachtet. Entsprechend der EU-Richtlinie sind nunmehr in einer zweiten Stufe auch Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kraftfahrzeuge/ Jahr (rund 8.200 Kfz/ Tag) sowie Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen/ Jahr zu untersuchen. In Bezug auf das Stadtgebiet Neuwied sind dies die folgenden Verkehrswege (s. auch Übersichtskarte):
- Bundesstraße 42 - alle Abschnitte im Stadtgebiet
- Bundesstraße 256 - alle Abschnitte im Stadtgebiet
- Landesstraße 255/ Rasselsteiner Straße zwischen B42 und Neuer Weg (betroffene Stadtteile: Heddesdorf u. Niederbieber)
- Landesstraße 258/Dierdorfer Straße zwischen B256 und östlicher Stadtgrenze (Torney u. Gladbach)
- Landesstraße 259/ Mittelweg/ Blocker Straße zwischen B42 und Hauptstraße (Heimbach-Weis)
- Landesstraße 307/ Engerser Landstraße zwischen Raiffeisenbrücke und B256 (Innenstadt)
- Kreisstraße 114/ Weiser Straße zwischen B42 und Sayner Landstraße (Engers)
- Kreisstraße 116/ Neuer Weg/ Aubachstraße (Niederbieber)
- Eisenbahnstrecke Köln-Koblenz - alle Abschnitte im Stadtgebiet
Für die genannten Straßen liegen seit März 2013 Lärmkarten vor, die die Lärmbelastung von angrenzenden Bereichen in Abstufungen darstellen. Diese können auf folgender Internet-Seite eingesehen werden:
Es öffnet sich zunächst die Karte mit dem Lärmpegel LDEN, die die Lärmbelastung des Gesamttages (24h) aufzeigt, über „Ebenen“ können Sie die Karte mit dem Lärmpegel Lnight (Nacht, 22-6 Uhr) aufrufen.
Die Stadtverwaltung hat auf dieser Basis den Lärm-Aktionsplan fortgeschrieben bzw. neu erarbeitet.
Nach Durchführung einer öffentlichen Auslegung des Entwurfs im Juli/ August 2013, Beteiligung von berührten Behörden sowie Prüfung und teilweiser Berücksichtigung einer eingegangenen Stellungnahme hat der Stadtrat am 19.12.2013 die Aufstellung des Lärm-Aktionsplans in der vorliegenden Endfassung beschlossen. Die relevanten Unterlagen können hier oder im Stadtbauamt (s.u.) eingesehen werden.
Hinweis: Der vorliegende Lärm-Aktionsplan der Stadt Neuwied bezieht sich nur auf Straßenlärm. Es war ursprünglich angedacht, den Aktionsplan später um Angaben zu der Bahnstrecke zu ergänzen. Lärmkarten für die Bahnstrecke, die das Eisenbahnbundesamt gemäß gesetzlicher Vorgabe bis zum 30.06.2012 hätte vorlegen müssen, standen auch bis Ende 2013 nicht zur Verfügung. Nach einer in 2013 erfolgten Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist das Eisenbahnbundesamt ab 2015 auch zuständig für die Erstellung eines bundesweiten Lärm-Aktionsplans für alle Haupteisenbahnstrecken (damit auch die auf Neuwieder Stadtgebiet).
Informationen zur laufenden Bearbeitung dieses Aktionsplans gibt die nachfolgende Internetseite. Eine erste Öffentlichkeitsbeteiligung ist am 30.06.2015 abgeschlossen worden.
Lärmaktionsplan Eisenbahnbundesamt
Ansprechpartner im Stadtbauamt - Planungsabteilung, Engerser Landstr. 17, 56564 Neuwied:
Theo Winkelmann, Zimmer 258, Tel. 02631-802623, Fax -802610;
Reiner Geisen (Abteilungsleiter), Zimmer 253, Tel. 02631-802601, Fax s.o.;
Email: bauamt@neuwied.de