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Friedhöfe in der Region"
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"Jüdische Friedhöfe in der Schweiz"
St. Gallen (Kanton St.
Gallen/SG, Schweiz)
Alter und neuer jüdischer Friedhof
Zur Geschichte der jüdischen Friedhöfe in St. Gallen
Bis 1867 wurden die Verstorbenen der jüdischen Gemeinde St. Gallen in
Hohenems/Vorarlberg beigesetzt.
Erste Pläne zur Anlage eines jüdischen Friedhofes gehen auf das Jahr 1863
zurück, als die damals 30 jüdischen Familien der Stadt, überlegten, eine
Gemeinde zu gründen und einen Friedhof anzulegen. Nachdem der Große Rat der Stadt St. Gallen
1865 trotz heftiger Opposition die Konstituierung einer Israelitischen
Kultusgemeinde in der Stadt beschlossen hatte, wurde zugleich die Ausübung des
jüdischen Gottesdienstes, die Errichtung einer Religionsschule und die Anlegung
eines Begräbnisplatzes gestattet. So konnte 1867 in St. Gallen der jüdische Friedhof
Hagenbuch angelegt werden. 1868 wurde er mit einer Einfriedung umgeben
(siehe Artikel unten). Die Einweihung des Friedhofes war anlässlich der
ersten Beisetzung am 2. März 1869. Auch in den 1870er-Jahren war der
Weiterbestand des Friedhofes bedroht. 1876 und 1877 war es im Großen Rat der
Stadt sehr umstritten, ob der jüdischen Gemeinde das Sonderrecht auf einen
eigenen Friedhof weiterhin gewährt werden könne (siehe Berichte unten).
Um 1915 war der alte Friedhof voll belegt. Danach wurde
mit der Planung und Neuanlage eines neuen jüdischen Friedhofes als Teil des
Ostfriedhofes begonnen. Er ist vom übrigen Teil des Ostfriedhofes abgetrennt. Der Friedhof im Hagenbuch (Hagenbuchstrasse, zwischen
Falkenstein- und Rappensteinstrasse) enthält ca. 140 Gräber, der jüdische
Teil des Ostfriedhofes
(Kesselhaldenstrasse) 670 Gräber.
Aus
der
Geschichte der jüdischen Friedhöfe
Pläne für die
Gründung einer jüdischen Gemeinde und die Anlage eines jüdischen Friedhofes
(1863)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 3. November 1863; "Die circa 30 jüdischen Familien, welche
gegenwärtig in St. Gallen wohnen, gehen mit dem Plane um, sich zu
einer Gemeinde zu verbinden, d.h. einen zeitgemäßen Gottesdienst
einzurichten und einen Friedhof zu erwerben."
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Die Genehmigung zur Anlage eines jüdischen Friedhofes
(1865)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des
Judentums" vom 10. Januar 1865: "St. Gallen, im Dezember (1865). Die
Kommission
der hiesigen israelitischen Kultusgemeinde konstituiert habe, und damit das
Gesuch verbunden, nicht allein die Gründung einer Gemeinde mit Religionsschule
und die Anlegung eines Begräbnisplatzes zu bewilligen, sondern auch zu
bestimmen, dass sämtliche in der Stadt niedergelassenen Israeliten der Gemeinde
beitreten. In seiner Sitzung vom 8. April hat der Regierungsrat auch erklärt,
dass er, wenn die Mehrheit der in St- Gallen niedergelassenen Israeliten sich für
Gründung einer israelitischen Kultusgemeinde ausspreche und darauf gestützt
Statuten entwerfe, welche die obrigkeitliche Genehmigung erhalten, die Minorität
gehalten sei, sich solchen konstitutiven Statuten zu unterziehen.
Infolge dieses regierungsrätlichen Bescheides wurden die Statuten entworfen und
von der israelitischen Kultusgemeinde angenommen, auch alsbald dem
Regierungsrate zur Genehmigung übermacht. Dieser stellte den Antrag, ‚den
Statuten die regierungsrätliche Genehmigung zu erteilen und an den Großen Rat
den Antrag zu bringen, es sei den Petenten die freie Ausübungen des jüdischen
Gottesdienstes gestattet.’
Inzwischen erhob sich eine entschiedene Opposition gegen die Anerkennung der
israelitischen Kultusgemeinde und zwar von Juden selbst, welche aus materiellen
Rücksichten der Gemeinde sich nicht anschließen wollten.
In seiner jüngsten Sitzung hat der Große Rat nun die Ausübung des jüdischen
Gottesdienstes, die Errichtung einer jüdischen Religionsschule und die Anlegung
eines Begräbnisplatzes, also mit einem Worte die Konstituierung einer
Kultusgemeinde beschlossen, den Antrag der Kommissionsminderheit – welcher
auch besonders gedruckt erschien – alle in St. Gallen niedergelassenen
Israeliten zum Beitritt zu verhalten, jedoch verworfen. Ob die Gemeinde sich
nichtsdestoweniger konstituieren wird, muss der Zukunft überlassen bleiben.": |
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Die Einfriedung des
Friedhofsgrundstückes (1868) |
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 1. Januar
1868: "St. Gallen, 9. Dezember (1867). Die Opferwilligkeit
unserer jungen Gemeinde hat sich neuerdings wieder in glänzender Weise
bewährt. Es handelte sich neulich um eine würdige zweckentsprechende
Einfriedung des unlängst angekauften Begräbnisplatzes, nachdem der
hierzu bestimmte Fonds schon durch betreffenden Ankauf völlig erschöpft
war. Nach dem eingeholten Kostenanschlag war eine Summe erforderlich, die
der Gemeinde-Verwaltung in Anbetracht der ohnedies schon bedeutenden
Ausgaben im ersten Etatjahr ziemlich bedenklich erscheinen mochte, die
aber in Folge einer Generalversammlung bald und ohne Schwierigkeiten
aufgebracht wurde. Mit der Herstellung des Friedhofs treten (auf Anregung
und Veranlassung des hiesigen Rabbinen Dr. Engelbert) auch zwei
Wohltätigkeitsvereine, ein Männer- und ein Frauen-Verein zum Zwecke
erforderlicher Unterstützung in Krankheits- und Sterbefällen ins Leben". |
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Die erste
Beisetzung und die Einweihung des Friedhofes (1869) |
Artikel in der
'Allgemeinen Zeitung des
Judentums“ vom 23. März 1869 über die Einweihung und erste
Beisetzung im jüdischen Friedhof:
'St. Gallen, 3. März (1869). Die 'Schweiz' berichtet: 'Gestern
Nachmittag 2 Uhr fand hier das erste israelitische Leichenbegängnis
statt. Ein sehr ansehnliches Trauergeleit aus allen Klassen der
Bevölkerung folgte dem Sarge des dahin geschiedenen jungen Lebens, eines
1 ½ jährigen Mädchens des Herrn B. Burgauer, Kaufmann, trotz des
schlechten Wetters den weiten Weg bis auf den neuen israelitischen
Gottesacker. Mit dieser Bestattung fand zugleich die Inauguration des
Gottesackers statt.' Das Blatt rühmt die Grab- und Weiherede des Herrn
Rabbiner Dr. Engelbert, und gibt eine Analyse derselben. Dann fügt es
hinzu: ‚Mit der Einsenkung dieser Leiche in St. Gallischen Boden ist die
Ansiedelung der Israeliten in unserer Stadt zu einer dauerhaften und
bleibenden, damit denselben als Religionsgenossenschaft auch die volle
Gleichberechtigung mit den christlichen Konfessionen betreffend
Niederlassung und öffentliches Leben anerkannt worden, während vor
wenigen Jahren noch sie weder Eigentum noch Niederlassung im Kanton
erwerben konnten. Freuen wir uns mit ihnen dieses schönen Fortschrittes,
dieses Triumphes der Humanität.'". |
Diskussion in politischen Gremien um die erneute
Schließung des Friedhof (1876/77)
Artikel in der
"Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 19. Dezember 1876: "St. Gallen,
8. Dezember (1876). Die jüngste Session des Großen Rates, die mit der
bereits gemeldeten günstigen Erledigung der Schächtangelegenheiten begonnen,
sollte noch zum Schlusse eine für unsere Gemeinde verhängnisvolle werden.
Wie Sie aus beifolgendem ersehen, hat der Große Rat die Weiterbenutzung
unseres erst vor neun Jahren mit großen Opfern erstellten und bis heute nur
wenige Gräber zählenden Begräbnisplatzes als unstatthaft erklärt. Schon im
vergangenen Jahre, als die städtische Gemeinde einen gemeinsamen
Friedhof anlegte, auf welchem nach dem neuen Begräbnisgesetz die Beerdigung
aller in der politischen Gemeinde verstorbenen der Reihe nach ohne
konfessionelle Scheidung stattzufinden hat, sobald die bisherigen Friedhöfe
gefüllt sind, beabsichtigte der Gemeinderat unsere Religionsgenossenschaft
zur Mitbenutzung desselben heranzuziehen. Letztere lehnte indes dieses
Ansinnen ab unter Berufung auf die Gesetzesbestimmung, dass die bisherigen
Friedhöfe – somit auch der unsrige - erst ausgenutzt werden dürfen. Während
der Gemeinderat sich damit einverstanden erklärte oder erklären musste,
suchten nun einige Hausbesitzer und Spekulanten, die in unmittelbarer Nähe
unseres außerhalb des Stadtbezirks, in der Gemeinde Tablat gelegenen
Friedhofs, neue Bauplätze und Gebäude erstellten und erstellen wollten, die
Schließung dieses unseres Friedhofes zu erzwingen. Sie ließen sich von
einigen Geologen und Geometern den gesundheitsschädlichen Einfluss desselben
auf die Umgegend nachweisen und wendeten sich mit einem diesbezüglichen
Gesuch an den Regierungsrat. Nachdem sie aber von demselben |
auf
Grund einer speziellen Untersuchung fraglichen Bodens und eines bezüglichen
Gutachtens seitens des bezirksärztlichen Physikats, wonach eine sanitäre
Schädlichkeit und Gefährde nicht vorhanden ist, abgewiesen wurden,
rekurrierten sie an den Großen Rat und dieser beschließt – Schließung
unseres Friedhofes. Das Aufsehen und die Aufregung, die diese Beschlussnahme
in unserer Gemeinde hervorgerufen. sind umso größer, als von diesem ganzen
Vorgehen vorher nichts in die Öffentlichkeit gedrungen war und wir somit
auch keine Ahnung davon hatten.
Über die in dieser Angelegenheit zu tuenden Schritte und deren Erfolg werden
wir Ihnen seinerzeit zu berichten nicht ermangeln. E.
- . Die St. Galler Zeitung vom 1. Dezember enthält hierüber folgenden
Bericht:
Verhandlungen des Großen Rates.
Nun folgt Eingabe von Schürpf und Konsorten im Kronthal punkto
israelitischer Friedhof im Tablat. Die Gemeinde St. Gallen hat letztes Jahr
einen neuen gemeinsamen Friedhof erstellt, jedoch den Israeliten die
Fortbenutzung ihres Friedhofes im Tablat für so lange bewilligt, als er Raum
biete, unter der Bedingung sanitarischer Gefahrlosigkeit und der
Nichtbelastung der Polizeikasse. Einige Häuserbesitzer rekurrierten bei der
Sanitätskommission gegen Fortbestehen des Friedhofes; der Regierungsrat wies
die Rekurrenten, gestützt auf das sanitätspolizeiliche Gutachten, ab. Eine
Privatexpertise hatte die sanitätspolizeiliche Gefährde für die umliegenden
Häuser in Bezug auf das Trinkwasser nachgewiesen. Die Petitionskommission
beantragt Aufrechtstellung des Rekurses, gestützt darauf, dass das
Begräbnisgesetz die Anlage des Friedhofes in der politischen Gemeinde
verlangt und nur, wenn kein Platz vorhanden ist, die Erstellung außerhalb
der Gemeinde zugibt, die Israeliten ihr Domizil in St. Gallen haben, die
Gemeinde St. Gallen einen geräumigen entsprechenden Friedhof erst errichtet
und die Israeliten nicht besseren Rechts sein können, als alle übrigen
Bürger des Kantons. Sie beantragt daher zu beschließen, dass die weiter
Benutzung des israelitischen Friedhofes zur Beerdigung von Leichen
unstatthaft sei.
(Die Schweiz die sich nun einmal an eine wirkliche Freiheit, namentlich
Gewissensfreiheit durchaus nicht gewöhnen kann, führt das Schauspiel des
Gewissenszwanges immer von neuem auf. In
Aarau hat man die Juden gezwungen, ihre Leichen auf dem allgemeinen
Kirchhofe zu begraben, weil sie daselbst keinen eigenen Begräbnisplatz haben
und man die Abführung der Leiche nach einer benachbarten Gemeinde nicht
dulden wollte. In St. Gallen geht man weiter und will den jüdischen Friedhof
schließen, obschon das Physikat die sanitäre Unschädlichkeit amtlich bezeugt
hat: Man sieht, die alte Welt kann noch immer von der neuen lernen. Das
Polizeiwesen ist noch immer der eigentliche Faktor des europäischen
Staatslebens und der Liberalismus will desselben ebenso wenig entbehren, wie
die Reaktion.)."
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Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 12. Dezember 1877: "St.
Gallen. Bericht der Kommission betreffend Aufhebung des israelitischen
Friedhofs im Tablat. Berichterstatter: Dr. Lanter. Nach sehr
einlässlichem Rapporte beantragt die Kommission, den Israeliten, in
Abweichung von einem letztes Jahr gefassten Beschlusse des Großen Rates,
die Fortbenützung ihres Friedhofes zu gestatten.
Kantonsrat Künzle ergreift das Wort, um namens des Grundsatzes der
Gleichberechtigung der Bürger vor dem Gesetze gegen diesen Antrag zu
protestieren. Entweder soll das Begräbnisgesetz ganz aufgehoben oder nach
allen Richtungen gehandhabt werden; es soll kein Gesetz vorhanden sein,
nur um die Katholiken und Protestanten zu schikanieren und den Israeliten
alles zu gestatten.
K.-R. Kuhn (Degersh.) ergeht sich in Details über die Lage des Friedhofs,
über die Quellen und Wasserleitungen, über die Privatspekulationen etc.
Dekan Ruggle hat nicht gezweifelt, dass die Kommission den Israeliten Recht
geben werde - denn diese gehen immer siegreich aus dem Kampfe hervor, wie
z.B. beim Schächten.
Kantonsrat Künzle tritt nochmals für die Interessen der betreffenden
Gutsbesitzer in die Schranken - wogegen Dr. Lanter und Oberst Brändli den
Standpunkt der Kommission verteidigen.
Auch Ingenieur Engster ist der Ansicht, die Hauptfrage sei diejenige des
Grundsatzes. Es frage sich, ob solche separate Friedhöfe gestattet werden
können oder nicht, hoffentlich werde der Große Rat heute an der
Grundsätzlichkeit nicht Schiffbruch leiden wollen. Noch sprechen
Regierungsrat Keel, Regierungsrat Curti, Dr. Lanter; schließlich wird der
Antrag der Kommission angenommen." |
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Aus
einem Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 19. Dezember
1876: "(Die Schweiz, die sich nun einmal an eine wirkliche Freiheit,
namentlich Gewissensfreiheit durchaus nicht gewöhnen kann, führt das
Schauspiel des Gewissenszwanges immer von neuem auf. In
Aarau hat man die Juden
gezwungen, ihre Leichen auf dem allgemeinen Kirchhofe zu begraben, weil sie
daselbst keinen eigenen Begräbnisplatz haben und man die Abführung der
Leiche nach einer benachbarten Gemeinde nicht dulden wollte. In St.
Gallen geht man weiter und will den jüdischen Friedhof schließen,
obschon das Physicat die sanitäre Unschädlichkeit amtlich bezeugt hat: Man
sieht die alte Welt kann noch immer von der neuen lernen. Das Polizeiwesen
ist noch immer der eigentliche Faktor des europäischen Staatslebens und der
Liberalismus will desselben ebenso wenig entbehren, wie die Reaktion.)"
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Karten - Links zu den
Google-Maps
(der jeweilige Pfeil markiert die Lage des
Friedhofes)
Fotos
Fotos vom Friedhof Hagenbuch
Der Friedhof im Sommer 2004
(Fotos von Peet Lenel, St. Gallen,
www.lenel.ch) |
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Der Friedhof Anfang
März 2019
(Fotos von Wolf Seelentag, St. Gallen) |
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Als Baumstumpf
gestalteter Grabstein
für einen jungen Menschen |
Links "abgebrochene
Säule" für einen
jungen Menschen |
Grabstein für
Berthold Biedermann (1851-1908) |
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Kindergräber auf
dem Friedhof |
Grabstein für
Philipp Plesser (1861-1907) |
Grabstein für Sarah
Metzger geb. Lehmann,
Frau von Abraham Metzger (New York) |
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Grabstein in der Mitte
für Ludwig Ullmann
(1845 [Gailingen,
Geburtsregister] - 1908) |
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Fotos vom jüdischen Teil des Ostfriedhofes
Der Friedhof im Sommer
2004
(Fotos von Peet Lenel, St. Gallen
www.lenel.ch) |
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Blick über den
Friedhof |
Teilansicht des
Friedhofes |
Gedenktafel für die in der
NS-Zeit Umgekommenen |
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Friedhofshalle
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Grabstein für Rabbiner Dr. Lothar Rothschild
(1909-1974)
und seine Frau
Thea Rothschild-Katz (1920-2000) |
Teilansicht des
Friedhofes |
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Der Friedhof im März
2013
(Fotos: Hansmartin Unger) |
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Die Friedhofshalle |
Eingang zur
Friedhofshalle |
Gedenktafel für die Opfer der
Shoa |
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Teilansicht |
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Rechts Grabmal für
Familie Schmal (siehe links unten) |
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Grabstein für Ellen
Schmal (1903-1928), Bertha Schmal geb. Lachmann (1872-1936) und
Isidor Schmal (1863-1951) |
Grabstein für Baroch
Michelsohn
(1867-1928) |
Grabsteine aus den
1930er-Jahren |
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Grabstein für Nelli
Guggenheim
geb. Guggenheim (1913-1937) |
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Links und Literatur
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Literatur:
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