Eigentumswechsel/Neubau

InformationBetroffenes GrundstückNeuer EigentümerAbsenderAbschlussVersenden

Information:

Über den Verkauf oder Erwerb eines Grundstücks muss der AWB durch den alten oder neuen Eigentümer informiert werden. Der Eigentumswechsel sollte erst mitgeteilt werden, nachdem der Eintrag im Grundbuch erfolgt ist.

Falls mit dem Eigentumswechsel auch neue Bewohner einziehen, kann dies ebenfalls mitgeteilt werden. Damit kann die Berechnung der Abfallgebühren und Aufstellung bzw. Anpassung der Mülltonnen sofort korrekt erfolgen.

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