Beratung und Vermittlung im Falle von Diskriminierung, sexueller Bel�stigung oder Benachteiligung



Am 18. August 2006 ist das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Es will Benachteiligungen aus Gr�nden der/des

  • ethnischen Herkunft,
  • Alters,
  • Geschlechts,
  • sexuellen Identit�t,
  • Behinderung,
  • Religion oder der Weltanschauung

verhindern und beseitigen helfen.

Was ist als Diskriminierung zu werten?

Man spricht dann von Diskriminierung, wenn einer Person

  • in einer vergleichbaren Situation
  • ohne sachlich gerechtfertigten Grund
  • aufgrund eines der im AGG genannten Merkmale

eine ung�nstigere Behandlung als einer anderen Person zuteil wird.

Der Begriff der Diskriminierung wird im AGG als Oberbegriff verwendet.

  • Unmittelbare Diskriminierung,
  • Mittelbare Diskriminierung,
  • Bel�stigung,
  • Sexuelle Bel�stigung,
  • Anweisung zur Diskriminierung

k�nnen unter diesen Oberbegriff subsumiert werden.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie sich aufgrund eines der im AGG genannten Merkmale diskriminiert f�hlen?

Versuchen Sie schriftlich all das festzuhalten, was mit der erlittenen Diskriminierung zusammenh�ngt:

  • Zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort erfolgte die Benachteiligung?
  • Welches waren eventuelle Ausl�ser? Wie hat sich die Diskriminierung genau dargestellt?
  • Welches waren die Gr�nde, die Sie den Vorfall als Diskriminierung erleben lie�en?
  • Welche Personen sind in diesem Falle zu benennen?
  • Welche Personen k�nnen den Vorfall unter Umst�nden bezeugen?


Auf jeden Fall ist es sinnvoll, sich an das interner Link folgtFrauen- und Gleichstellungsb�ro oder die interner Link folgtFrauenbeauftragte der Fachhochschule Koblenz zu wenden und mit diesem oder dieser die Ihnen offen stehenden M�glichkeiten zu er�rtern.


Grundlage der Arbeit des Frauen- und Gleichstellungsb�ros ist der Plan zur effektiven Umsetzung des Auftrages von Frauen und M�nnern an der FH

Link f�r Dateidownload folgtFrauenfoerder- u Gleichstellungsplan als PDF