Beratung und Vermittlung im Falle von Diskriminierung, sexueller Bel�stigung oder Benachteiligung
Am 18. August 2006 ist das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Es will Benachteiligungen aus Gr�nden der/des
- ethnischen Herkunft,
- Alters,
- Geschlechts,
- sexuellen Identit�t,
- Behinderung,
- Religion oder der Weltanschauung
verhindern und beseitigen helfen.
Was ist als Diskriminierung zu werten?
Man spricht dann von Diskriminierung, wenn einer Person
- in einer vergleichbaren Situation
- ohne sachlich gerechtfertigten Grund
- aufgrund eines der im AGG genannten Merkmale
eine ung�nstigere Behandlung als einer anderen Person zuteil wird.
Der Begriff der Diskriminierung wird im AGG als Oberbegriff verwendet.
- Unmittelbare Diskriminierung,
- Mittelbare Diskriminierung,
- Bel�stigung,
- Sexuelle Bel�stigung,
- Anweisung zur Diskriminierung
k�nnen unter diesen Oberbegriff subsumiert werden.
Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie sich aufgrund eines der im AGG genannten Merkmale diskriminiert f�hlen?
Versuchen Sie schriftlich all das festzuhalten, was mit der erlittenen Diskriminierung zusammenh�ngt:
- Zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort erfolgte die Benachteiligung?
- Welches waren eventuelle Ausl�ser? Wie hat sich die Diskriminierung genau dargestellt?
- Welches waren die Gr�nde, die Sie den Vorfall als Diskriminierung erleben lie�en?
- Welche Personen sind in diesem Falle zu benennen?
- Welche Personen k�nnen den Vorfall unter Umst�nden bezeugen?
Auf jeden Fall ist es sinnvoll, sich an das Frauen- und Gleichstellungsb�ro oder die Frauenbeauftragte der Fachhochschule Koblenz zu wenden und mit diesem oder dieser die Ihnen offen stehenden M�glichkeiten zu er�rtern.
Grundlage der Arbeit des Frauen- und Gleichstellungsb�ros ist der Plan zur effektiven Umsetzung des Auftrages von Frauen und M�nnern an der FH |