Der Hochschulrat berät und unterstützt die Hochschule in allen wichtigen Angelegenheiten und fördert ihre Profilbildung, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zu seinen Aufgaben, die in § 74 Hochschulgesetz (HochSchG) näher beschrieben sind, zählen u.a. die Zustimmung zur Grundordnung, zur Errichtung und Änderung wissenschaftlicher Einrichtungen, zu allgemeinen Grundsätzen der Mittelzuweisung und zum Gesamtentwicklungsplan der Hochschule. Darüber hinaus hat das Gremium das Recht, Vorschläge zur Wahl der Hochschulleitung sowie zur Einrichtung neuer Studiengänge zu unterbreiten. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Externe Mitglieder:
- Prof. Dr. Eberhard Menzel, Präsident der Hochschule Ruhr West (Vorsitzender)
- Dr. Edelbert Dold, IHK Koblenz (Stellv. Vorsitzender)
- Prof. Dr. Ursula Fasselt, Fachhochschule Frankfurt/Main
- Sieglinde Haufler, Steuerberaterin, Karlsruhe
- Dr. Wolfgang Lieb, Staatssekretär a.D.
Interne Mitglieder:
- Prof. Dr. Christoph Beck, FB Betriebswirtschaft (Stellv. Vorsitzender)
- Prof. Dr. Helmut Bollenbacher, FB Ingenieurwesen
- Prof. Dr. Klaus-Peter Franzkowiak, FB Sozialwesen
- Prof. Dr. Thomas Mühlencoert, FB Betriebs- und Sozialwirtschaft
- Prof. Dipl.-Ing. Uwe Simon, FB Bauwesen
Mitglieder mit beratender Stimme:
- Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
- Hochschulleitung
Nach § 75 Abs. 3 Hochschulgesetz dauert die Amtszeit der Mitglieder des Hochschulrates fünf Jahre. Die Amtszeit des Hochschulrates in dieser Besetzung endet mit Ablauf des 31.12.2013.