Praktikantenamt

Das Praktikantenamt ist zuständig für die Anerkennung des Vorpraktikums sowie der Praxisphase während des Studiums.

Regelungen für das Praktikum

Das Ableisten eines Praktikums ist nicht Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums.

Es ist ein Vorpraktikum mit einem Umfang von mindestens 12 Wochen spätestens bis zum Ende des 2. Semesters nachzuweisen. Das Praktikum wird durch die Praktikumsordnung geregelt.

Die praktische Ausbildung soll zunächst Einblicke, Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen der Baupraxis vermitteln und zum Verständnis von planerischen, bautechnischen, wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und rechtlichen Zusammenhängen bei der Ausführung von Bauwerken des konstruktiven Ingenieurbaus, des Wasser- und Verkehrswesens und der Umwelttechnik beitragen. Diese praktische Vorbildung ist ein wesentlicher Bestandteil des Studiums des Bauingenieurwesens und soll insbesondere ermöglichen

  • Einblicke in die Gegebenheiten und Abläufe des Bau- und Planungsgeschehens zu gewinnen,
  • die Arbeitswelt aus eigenem Erleben zu erfahren und somit Arbeitsleistungen- und -bedingungen einschätzen zu lernen,
  • soziale und berufsständische Probleme zu erkennen und das notwendige Verständnis und Problembewusstsein für die Bau- und Planungspraxis zu erlangen.

Um eine sinnvolle praktische Tätigkeit zu gewährleisten, sollten Arbeitsgebiete und zeitlicher Umfang dem folgenden Rahmen entsprechen:

Baustelle und Werkstatt/Bereiche:

  • Erd- und Gründungsarbeiten,
  • Stahlbeton- und Maurerarbeiten,
  • Zimmerarbeiten sowie Montagebau, beispielsweise im Stahlbau
  • Verkehrswegebau, Wasserbau, Siedlungswasserwirtschaft
  • Umwelttechnologie
  • Vermessungs- und Absteckarbeiten
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Ausbaugewerbe wie Schreinerarbeiten, Schlosserarbeiten, Installationsarbieten und sonstiger Ausbau

Die Dauer der Tätigkeit in einem Betrieb sollte 2 Wochen (entsprechend 10 Präsenztage) nicht unterschreiten. Die praktische Tätigkeit sollte nicht zu einseitig, z. B. 50% der Praktikumszeit, auf eines der oben genannten Bereiche ausgerichtet sein.

Es wird von einer Regelarbeitszeit von ca. 38 Stunden je Woche ausgegangen. Fehl- und Krankheitstage gelten nicht als Präsenztage. Anerkannte Praxislehrgänge/Lehrbaustellen können mit einfachem Gewicht bis maximal 4 Wochen (20 Präsenztage) angerechnet werden.

Leiter des Praktikantenamtes:

Prof. Dr.-Ing. Hofmann
Tel.: 0261/9528-219
hofmann@fh-koblenz.de

Termine nach Vereinbarung