Praktische Studienanteile



Zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung m�ssen Berufspraktische Studien (=Praxissemester) im Umfang von 2 x 800h (= 2 x 20 Wochen) abgeleistet werden. Diese k�nnen in der Einrichtung der eigenen beruflichen T�tigkeit abgeleistet werden. Dies ist jedoch nur m�glich, wenn die eigene Einrichtung/Arbeitsstelle vom der Studiengangsleitung als Praxisstelle anerkannt wird.

Voraussetzung f�r die Anerkennung einer Praxisstelle f�r die Berufspraktischen Studien sind das Vorliegen:

  • einer Aufgabenbeschreibung, aus der die sozialarbeiterischen / sozialp�dagogischen T�tigkeitsmerkmale der Praxisstelle hervorgehen,
  • eines allgemeinen Ausbildungsplans, der die Ziele, Inhalte und zeitliche Abfolge, sowie die Form der Praxisanleitung regelt,
  • eines Nachweises �ber die Qualifikation der Anleitung (Diplom-Sozialarbeiter/-in bzw. Diplom-Sozialp�dagoge/-in oder vergleichbare Ausbildung mit mindestens 3-j�hriger Berufserfahrung).

Ist die Anerkennung der eigenen Arbeitsstelle nicht m�glich, dann k�nnen die Berufspraktischen Studien auch in Teilzeitform in einer anderen Einrichtung � neben der regul�ren beruflichen T�tigkeit - erbracht werden (vom 4. bis 8. Studienhalbjahr). Ein entsprechender Antrag muss beim Pr�fungsausschuss gestellt werden.
Eines der beiden Berufspraktischen Studienhalbjahre im Umfang von 800 Stunden kann auch in Form eines von der Hochschule angeleiteten Forschungsprojektes erbracht werden.

Staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter
Die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/in bzw. Sozialp�dagoge/in ist in Rheinland-Pfalz im externer Link in neuem Fenster folgtLandesgesetz �ber die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Sozialp�dagoginnen und Sozialp�dagogen (SoAnG) geregelt. Studierende des Studiengangs BASA-Online erhalten nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums und der abgeleisteten Berufspraktischen Studien die Berechtigung der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/Sozialp�dagogin " oder "Staatlich anerkannter Sozialarbeiter/Sozialp�dagoge".

Link f�r Dateidownload folgtPraxisordnung