Zulassungsvoraussetzung
Die Zulassungsvoraussetzungen entsprechen den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz entprechend §65 HochSchG:
- Es werden Personen zugelassen, die die allgemeine Hochschulreife oder die fachbezogene Hochschulreife nachweisen können.
- Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen und danach eine mindestens zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit ausgeübt haben, erhalten eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an Fachhochschulen
- Personen, die eine berufliche Weiterqualifikation durch eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Prüfung abgeschlossen haben, erhalten eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an Fachhochschulen und an Universitäten.