Zulassungsvoraussetzungen

Die Qualifikation für das Studium an einer Fachhochschule in Rheinland-Pfalz wird durch folgende Vorbildung nachgewiesen:

  1. Hochschulreife in Verbindung mit dem Nachweis einer einschlägigen praktischen Vorbildung.

    Die "allgemeine Hochschulreife" berechtigt zum Fachhochschulstudium aller Fachrichtungen.

    Die "fachgebundene Hochschulreife" berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule nur in der Fachrichtung, die dem Fach oder den Fächern entspricht, die an einer Universität studiert werden können.

  2. Fachhochschulreife

    1. Abschlusszeugnis der Fachoberschule

    2. Abschlusszeugnis eines besonderen Bildungsweges, der durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur als der Fachhochschulreife gleichwertig anerkannt ist

    3. Zeugnis über den Erwerb der Fachhochschulreife nach § 65 Abs. 3 HochSchG

      • eines Gymnasiums
      • eines beruflichen Gymnasiums
      • eines Kollegs

      in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, einem mindestens einjährigen gelenkten Praktikum, oder einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr.



Bewerber, die die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen, können nicht zum Fachhochschulstudium zugelassen werden; Ausnahmeregelungen sind nicht möglich.


3. Beruflich qualifizierte Personen

Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 2,5) abgeschlossen haben und danach eine mindestens zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit ausgeübt haben, sowie Personen, die eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Fortbildungsprüfung abgelegt haben, erhalten eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an rheinland-pfälzischen Fachhochschulen.
hier finden Sie weitere Informationen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur

Modellversuch beruflich qualifizierte Studierende

hier finden Sie weitere Informationen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur




Vor der Zulassung zum Studium führt der Fachbereich eine umfassende mündliche Beratung durch. Die Beratung soll sich auf die Anforderungen des Studiums des gewählten Studienganges beziehen sowie die Vorbildung, die Beweggründe für die Wahl des Studienganges und die beruflichen Zielvorstellungen der beruflich qualifizierten Person berücksichtigen. Der Fachbereich stellt über die Beratung eine Bescheinigung aus, die bei der Einschreibung vorgelegt werden muss.


Zulassung von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit ausländischen Bildungsnachweisen

interner Link folgtBewerbungsverfahren für Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit ausländischem Bildungsnachweis
interner Link folgtEinschreibung von ausländischen Gaststudierenden

Laufzeit der Semester

Sommersemester
1. März bis 31. August

Wintersemester
1. September bis Ende Februar

Bewerbungsfristen

Im Bachelor-Studiengang Architektur werden Studienplatzbewerber nur im Wintersemester aufgenommen. Für alle Studiengänge hat die Vorlage der Anmeldung mit allen Bewerbungsunterlagen

  • für das Sommersemester bis zum 15. Januar für zulassungsbeschränkte  Studiengänge (Ausschlussfrist) und bis zum 31. März für freie Studiengänge
  • für das Wintersemester bis zum 15. Juli für zulassungsbeschränkte  Studiengänge (Ausschlussfrist) und bis zum 15. Oktober für freie Studiengänge

zu erfolgen.

Anmeldung zum Studium

Bei der Anmeldung sind folgende Bewerbungsunterlagen vorzulegen:

  1. vollständig ausgefüllter Zulassungsantrag
  2. Lebenslauf
  3. das Zeugnis, das zum Studium an der Fachhochschule Koblenz berechtigt (kein Zwischenzeugnis)
  4. Nachweis über praktische Vorbildung
    a) Praktikum oder
    b) Berufsabschluss
  5. Bescheinigung der Hochschule(n) über gesamte bisherige Studienzeiten.

Anmeldungen mit unvollständigen Bewerbungsunterlagen verzögern die Bearbeitung und gefährden die Berücksichtigung des Bewerbers zum Aufnahmetermin. Zeugnisse bitte nicht im Original, sondern als beglaubigte Fotokopie vorlegen! Aus Kostengründen wird es uns nicht möglich sein, die eingereichten Bewerbungsunterlagen - bei Nichtberücksichtigung bei der Studienplatzvergabe - den Bewerbern zurückzusenden.