Die Qualifikation für das Studium an einer Fachhochschule in Rheinland-Pfalz wird durch folgende Vorbildung nachgewiesen:
- Hochschulreife in Verbindung mit dem Nachweis einer einschlägigen praktischen Vorbildung.
Die "allgemeine Hochschulreife" berechtigt zum Fachhochschulstudium aller Fachrichtungen.
Die "fachgebundene Hochschulreife" berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule nur in der Fachrichtung, die dem Fach oder den Fächern entspricht, die an einer Universität studiert werden können.
- Fachhochschulreife
- Abschlußzeugnis der Fachoberschule
- Abschlußzeugnis eines besonderen Bildungsweges, der durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur als der Fachhochschulreife gleichwertig anerkannt ist
- Zeugnis über den Erwerb der Fachhochschulreife nach § 65 Abs. 3 HochSchG
- eines Gymnasiums
- eines beruflichen Gymnasiums
- eines Kollegs
in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, einem mindestens einjährigen gelenkten Praktikum, oder einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr.
- Abschlußzeugnis der Fachoberschule
Bewerber mit der Fachhochschulreife sind grundsätzlich zum Studium aller Fachrichtungen an der Fachhochschule berechtigt. Jedoch müssen diejenigen, die über eine praktische Vorbildung (Berufsausbildung) verfügen, die nicht der gewünschten Studienrichtung entspricht, wie die Studienbewerber mit Hochschulreife, zusätzlich eine einschlägige praktische Vorbildung (Praktikum) erbringen.
Bewerber, die die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen, können nicht zum Fachhochschulstudium zugelassen werden; Ausnahmeregelungen sind nicht möglich.
Abzuleistende Praktika
Die Praktikumsregelungen aller Studiengänge werden derzeit aktualisiert. Bitte den aktuellen Stand beim Praktikantenamt des Fachbereichs erfragen.
3. Zulassung zum Probestudium
Die Immatrikulation setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (der Gesamtnotendurchschnitt aus der Berufsausbildungsabschlußprüfung und dem Abschlußzeugnis der Berufsschule muß mindestens 2,5 betragen) und danach die Ausübung einer mindestens zweijährigen beruflichen oder vergleichbaren Tätigkeit voraus.
Personen, die eine berufliche Weiterqualifikation durch Meisterprüfung oder vergleichbare Prüfung abgeschlossen haben, erhalten mit dieser Qualifikation die fachbezogene Studienberechtigung.
Die berufliche Ausbildung sowie die berufliche oder die dieser gleichgestellten Tätigkeit müssen hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem gewählten Studiengang aufweisen, insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die für ein Studium des gewählten Studienganges förderlich sind.
Vor der Einschreibung zum Probestudium führt der Fachbereich eine umfassende mündliche Beratung durch. Die Beratung bezieht sich auf die Anforderungen des Studiums des gewählten Studienganges und die beruflichen Zielvorstellungen. Der Fachbereich stellt über die Beratung eine Bescheinigung aus, die bei der Einschreibung vorzulegen ist.
Zum Probestudium wird nicht zugelassen, wer für den angestrebten Studiengang die Eignungsfeststellung nach dem Probestudium in Rheinland-Pfalz oder eine entsprechende Feststellung oder Hochschulzugangsprüfung in einem anderen Bundesland endgültig nicht bestanden hat. In solchen Fällen ist jedoch einmal die Zulassung für ein Probestudium für einen anderen Studiengang möglich.
Ausländische Studienbewerber
mit einem ausländischen Bildungsnachweis, der nicht zum direkten Hochschulzugang berechtigt, müssen vor Aufnahme des Studiums eine Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg bestanden haben.
Die für ein Studium an einer deutschen Hochschule erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse müssen nachgewiesen werden.
Zulassung zum Studium für ausländische Vollzeitstudierende
Zulassung zum Studium für ausländische Gaststudierende
Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit beträgt in den Diplom-Studiengängen acht Semester und in den Bachelor-Studiengängen sechs Semester.
Laufzeit der Semester
Sommersemester
1. März bis 31. August
Wintersemester
1. September bis Ende Februar
Meldetermine
Im Studiengang Architektur werden Studienplatzbewerber nur im Wintersemester aufgenommen. Für alle Studiengänge hat die Vorlage der Anmeldung mit allen Bewerbungsunterlagen
für das Sommersemester bis zum 15. Januar (Ausschlußfrist)
für das Wintersemester bis zum 15. Juli (Ausschlußfrist)
zu erfolgen.
Anmeldung zum Studium
Bei der Anmeldung sind folgende Bewerbungsunterlagen vorzulegen:
- vollständig ausgefüllter Zulassungsantrag
- Lebenslauf
- das Zeugnis, das zum Studium an der Fachhochschule Koblenz berechtigt (kein Zwischenzeugnis)
- Nachweis über praktische Vorbildung
- Praktikum oder
- Berufsabschluß
- Bescheinigung der Hochschule(n) über gesamte bisherige Studienzeiten.
Anmeldungen mit unvollständigen Bewerbungsunterlagen verzögern die Bearbeitung und gefährden die Berücksichtigung des Bewerbers zum Aufnahmetermin. Zeugnisse bitte nicht im Orginal, sondern als beglaubigte Fotokopie vorlegen! Aus Kostengründen wird es uns nicht möglich sein, die eingereichten Bewerbungsunterlagen - bei Nichtberücksichtigung bei der Studienplatzvergabe - den Bewerbern zurückzusenden.