Für die Zulassung zum Studium ist an der FH Koblenz das Studierendensekretariat zuständig. Zu den Zulassungs- und Immatrikulationsvorraussetzungen für ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber gehören:
Deutschkenntnisse
Jeder ausländische Studienbewerber muss vor Aufnahme des Studiums ausreichend deutsche Sprachkenntnisse durch eines der folgenden Zeugnisse nachweisen:
- die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)"
- das Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II
- die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Institutes
- das Große Deutsche Sprachdiplom oder das Kleine Sprachdiplom des Goethe Instituts
- den TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache)
Die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" kann an einer deutschen Hochschule abgelegt werden siehe www.daad.de.
Hochschulzugangsberechtigung
Ausländische Studienbewerber, die eine Zulassung an einer Fachhochschule in Deutschland beantragen, benötigen ebenso wie deutsche Studienbewerber eine Hochschulzugangsberechtigung. Sofern diese als der deutschen gleichwertig anerkannt und ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden können, wird der ausländische Studienbewerber unmittelbar zum Fachstudium zugelassen.
Ausländische Studienbewerber mit einer Hochschulzugangsberechtigung, die mit der deutschen nur bedingt vergleichbar ist, können auch zum Fachstudium zugelassen werden, müssen aber vor Beginn bei einem Studienkolleg die "Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland", kurz Feststellungsprüfung genannt, erfolgreich ablegen.
Die Entscheidung darüber, ob die ausländische Hochschulzugangsberechtigung der deutschen gleichwertig oder nur bedingt vergleichbar ist, liegt bei den Kultusministern der deutschen Bundesländer und wird auf der Grundlage von deren Bewertungsvorschlägen getroffen. Für die Einstufung zum Studium an der Fachhochschule Koblenz ist das Studienkolleg Kaiserslautern (Adresse siehe oben) zuständig. Zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung wird den Studienbewerbern der Besuch des Studienkollegs angeboten und empfohlen. Die Kurse am Studienkolleg dauern in der Regel zwei Semester.
Staatliches Studienkolleg für ausländische Fachhochschulbewerber
Morlauterer Str. 31
67657 Kaiserslautern
Tel.: +49 - 6 31 - 37 24 - 7 02 oder - 7 03
Fax: +49 - 6 31 - 3 70 58 99
E-mail: studienkollegverw-kl.fh-kl.de
Visum
Ausländische Studierende aus Nicht-EU-Staaten müssen im Besitz eines gültigen Reisepasses mit Visum oder einer Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken sein. Ein Touristenvisum ist nicht ausreichend.
Bewerbungsformulare und -termine
Bewerbungsformulare erhalten Sie vom Studierendensekretariat (auch zum Download).
Offizieller Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist der 15. Juli, für das Sommersemester der 15. Januar.
Allgemeine Informationen zur Studienvorbereitung in Deutschland gibt auch der Deutsche Akademische Austauschdienst, DAAD, im Internet: www.daad.de.