StudienkontenmodellStudienkontenmodell

Hier eine kurze Auflistung was es eigentlich mit dem Studienkontenmodell auf sich hat.

In der Regel hat jedeR Studierende die 1,75 fache Regelstudienzeit als Guthaben auf seinem Studienkonto zur Verfügung.
Bei acht Semestern Regelstudienzeit ergibt sich so eine Zeit von 14 Semestern welche man für sein Erststudium ohne entsprechende Gebühren verwenden kann.
Wird diese Zeit überschritten fallen Gebühren in Höhe von € 650,00 pro Semester an, ebenfalls fällt dies Gebühr an wenn das 60. Lebensjahr überschritten wird.
In der entsprechenden Landesverordnung (siehe Linksammlung) finden sich eine Reihe von Ausnahmen: Eltern, Menschen mit Behinderungen, Doppelstudium, Mitwirkung in der studentischen Selbstverwaltung, usw.
Darüber hinaus wird bei einem Zweitstudium ebenfalls ein Gebühr von € 650,00 fällig, sofern es sich nicht um einen konsekutiven Studiengang handelt welcher keine Berufstätigkeit voraussetzt.
Weiterhin hat das Kabinett in Rheinland – Pfalz beschlossen, dass € 500,00 ab dem zweiten Semester fällig werden für Studierende die ihren Erstwohnsitz nicht in Rheinland – Pfalz haben. Hierbei handelt es sich um die so genannte Landeskinderregelung. Diese wurde Ende 2006 verabschiedet, tritt vorerst allerdings nicht in Kraft. Das dazugehörige Studiengebühren – Gesetz für Rheinland – Pfalz bleibt damit in der Schwebe – potenziell unbegrenzt.

Das Studienkontenmodell ist aus unserer Sicht kritisch zu bewerten, hierzu eine Stellungnahme der LandesAstenKonferenz Rheinland – Pfalz von 2007
lak-rlp.org

Für genauere Informationen zu diesem Thema legen wir euch folgende Linksammlung nahe. Bei Klärungsbedarf könnt ihr auch gerne einen Termin mit uns vereinbaren.

Links:

Regelabbuchung
Leistungsabbuchung
Landesverordnung zu den Studienkonten
Hochschulgesetz für Rheinland – Pfalz (hier findet ihr die gesetzliche Verankerung des Studienkontenmodells unter §70)

Weitere Infos zum Thema Studienkontenmodell und Studiengebühren von studentischer Seite findet ihr auf studis-online.de

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