Promovieren mit HAW-Abschluss Promovieren mit dem Abschluss einer HAW

 

Mit Einführung des Masters sind Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen Angewandter Wissenschaften (HAW) formal zur Promotion berechtigt. Die wichtigste formale Voraussetzung, um an einer deutschen Universität zur Promotion angenommen zu werden, ist demnach ein mit gutem Erfolg abgeschlossenes Masterstudium. Daneben ist die fachliche Passung zwischen Studienfach und Promotionsfach zu berücksichtigen, sowie weitere Qualifikationen und Kenntnisse, die durch die Promotionsordnung gefordert sein können (Sprachkenntnisse etc.).

Der Master-Abschluss einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften und der einer Universität sind dabei formal gleichgestellt. Dennoch kann es auch heute noch, wie früher zu Zeiten der Diplom-Studiengänge, vorkommen, dass Absolventinnen und Absolventen einer HAW ihre besondere Eignung durch weitere Leistungen nachweisen oder vermutete Defizite durch Zusatzleistungen aufholen müssen. Hierzu halten die Universitäten keinen festen Anforderungs- und Maßnahmenkatalog vor. Meist entscheidet die zuständige Promotionskommission in Einzelfallprüfung auf Grundlage der gültigen Promotionsordnung.

Wenn Sie sich für eine Universität entscheiden, empfiehlt es sich, möglichst früh die Promotionsordnung des betreffenden Fachbereichs bzw. der Fakultät einzusehen. Das Graduiertenzentrum unterstützt Sie gerne bei Verständnisfragen. Promotionsberechtigte Hochschulen und ihre Promotionsordnungen finden Sie unter Hochschulkompass.

 

 

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