Das BAföG-Amt ist vom 23.12.2015 bis 31.12.2015 geschlossen. Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Ihr BAföG-Amt
Bitte denken Sie daran, dass Sie die Immatrikulationsbescheinigungen für jedes Semester unaufgefordert vorlegen.
Hinweis:
Die Studierenden können im QIS dem BAföG-Amt ab sofort die Zustimmung für den Zugriff auf die Bescheinigung nach § 9 BAföG und den Studienverlauf erteilen.
Wir möchten BAföG-Empfänger, deren Bewilligungszeiträume im August 2015 enden, auf eine frühzeitige Antragstellung zur Weiterförderung aufmerksam machen. Bitte beachten Sie, dass ein Wiederholungsantrag drei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes gestellt werden sollte, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
Sie finden uns ab sofort in der Hohenzollernstrasse 18 in 56068 Koblenz.
Bitte beachten Sie, dass es sich hier nur um die Besucheradresse handelt. Anträge und Schreiben bitte weiterhin an die Adresse der Hochschule, Konrad-Zuse-Str. 1 in 56075 Koblenz senden.
Die Antragsunterlagen finden Sie zukünftig neben dem Service-Büro A U53.
Für die Hauspost steht Ihnen ein BAföG-Briefkasten hinter der Cafe-Insel (Haupteingang) zur Verfügung. Fristgebundene Unterlagen bitte vor dem Einwurf von der Poststelle mit einem Eingangsstempel versehen!
Wir möchten BAföG-Empfänger, deren Bewilligungszeiträume im Februar 2015 enden, auf eine frühzeitige Antragstellung zur Weiterförderung aufmerksam machen. Bitte beachten Sie, dass ein Wiederholungsantrag drei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes (besser ab November 2014) gestellt werden sollte, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
Wir möchten BAföG-Empfänger, deren Bewilligungszeiträume mit Ablauf des August 2014 enden, auf eine frühzeitige Antragstellung zur Weiterförderung aufmerksam machen. Bitte beachten Sie, dass ein Wiederholungsantrag drei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes (besser ab Mai 2014) gestellt werden sollte, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
Bitte denken Sie daran, dass Sie die Immatrikulationsbescheinigungen für jedes Semester unaufgefordert vorlegen.
Hinweis:
Die Studierenden können im QIS dem BAföG-Amt ab sofort die Zustimmung für den Zugriff auf die Bescheinigung nach § 9 BAföG und den Studienverlauf erteilen.
Wir bitten zu beachten, dass wir unsere Bescheide jetzt bereits nach der Antragsbearbeitung versenden. Bitte denken Sie daran, dass der Bescheid Ihnen vor der Zahlung zugeht. Die Zahlung der Ausbildungsförderung erhalten Sie zum Ende eines Monats.
Das Service-Angebot wurde vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur erweitert. Es ist jetzt möglich, den Antrag auf BAföG Schritt für Schritt online auszufüllen und auszudrucken. Danach muss er nur noch unterschrieben und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen der zuständigen BAföG-Sachbearbeiterin übersandt werden.
Sprechzeiten: montags und donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Hochschule Koblenz
Amt für Ausbildungsförderung
Konrad-Zuse-Straße 1
56075 Koblenz
Für die Hauspost steht Ihnen ein BAföG-Briefkasten hinter der Cafe-Insel zur Verfügung. Fristgebundene Unterlagen bitte vor dem Einwurf von der Poststelle mit einem Eingangsstempel versehen!
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