Kinder- und Jugendschutz

Gesetze

Das im April 2003 in Kraft getretene Jugendschutzgesetz vereinigt das bis dato bestehende Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte zu einem einheitlichen Gesetz. Es wurde zum letzten Mal 2009 um das Abgabeverbot von Tabakwaren an unter 18 jährige an Automaten ergänzt.

Ebenfalls 2003 wurde der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verabschiedet, der seinerseits eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in Deutschland im Internet und im privaten Rundfunk schafft und gewährleistet, dass Bundes- und Ländereinrichtungen nach gleichen Schutzstandards entscheiden.

Die gesetzlichen Anforderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags konkretsisieren sich in den Jugendschutzrichtlinien, die gemeinsam von allen Landesmedienanstalten beschlossen werden. Sie traten 2005 in Kraft.

Mit dem Kinder- und Jugendschutz wird auf die Schutzbedürftigkeit junger Menschen reagiert.

Generell umfasst der Begriff Kinder- und Jugendschutz all jene Maßnahmen, die die körperliche, geistige und soziale Entwicklung junger Menschen fördern und zu ihrer Integration beitragen sollen. Hierbei sollen Kinder und Jugendliche in ihrer gesamten Entwicklung vor Gefährdungen geschützt und durch anregende, stärkende und korrigierende Hilfen dazu befähigt werden, mit Gefährdungen bewusst und kritisch umzugehen. Das heißt konkret:

Kinder- und Jugendschutz wird dort besonders wichtig, wo Gefährdungen durch gesellschaftliche Prozesse erzeugt werden, die Kinder und Jugendliche selbst nicht beeinflussen können, wo sie jedoch direkt selbst betroffen sein können (Entwicklung des Arbeits- und Wohnungsmarktes, Umweltbelastungen, Gewaltverhältnisse).

Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen und deren Zuständigkeitsbereichen wird zwischen verschiedenen Ebenen des Kinder- und Jugendschutzes unterschieden:

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