Erweiterung des des Tagebaus „Salz-Bilkheim“ der Aloys Josef Müller GmbH & Co. KG
Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Erweiterung des des Tagebaus „Salz-Bilkheim“ der Aloys Josef Müller GmbH & Co. KG gem. § 57 a Bundesberggesetz (BBergG) auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Bilkheim im Landkreis Westerwaldkreis.
Bildrechte:
Aloys Josef Müller GmbH + Co KG, Siershahn
Umweltplanung Redlin, Dreikirchen
1. bergbauliches Vorhaben
Die Aloys Josef Müller GmbH & Co. KG, Siershahn, betreibt seit 1975 östlich der Ortslage Bilkheim in der Verbandsgemeinde Wallmerod im Westerwaldkreis den Tontagebau „Salz-Bilkheim“ Infolge der sich abzeichnenden Erschöpfung der Abbauvorräte im bestehenden Tontagebau beabsichtigt die Antragstellerin die Erweiterung des Tontagebaus „Bilkheim“ in östliche Richtung. Das Landesentwicklungsprogramm III weist den betroffenen Raum als „Raum mit Bedeutung für die Rohstoffgewinnung aus“.
Im Tagebaubetrieb werden Hydraulik-Tieflöffel-Bagger zur Gewinnung eingesetzt. Bei Bedarf kommt eine Planierraupe zum Einsatz. Zusätzlich wird ein Radlader für anfallende Tätigkeiten vorgehalten. Der Transport erfolgt von der Gewinnungsstelle aus durch für den Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen Lastkraftwagen. Bei der Abraumbeseitigung werden Tieflöffel-Bagger, LKW und Planierraupen durch Spezialfirmen eingesetzt.
2. Rechtsgrundlage
Das prozedurale Verfahren ist als bergrechtliches Planfeststellungsverfahren nach § 52 Abs. 2 a BBergG in Verbindung mit § 1 UVP-V-Bergbau ausgestaltet.
3. Verfahrensstand
Mit Planfeststellungsbeschluss des LGB vom 05.01.2007 wurde die bis zum 31.12.2031 befristete Genehmigung für die Zulassung des Tontagebaus „Salz-Bilkheim“ auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Bilkheim im Westerwaldkreis erteilt. Hierzu hat das LGB ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt und die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss festgestellt. Neben dem Planfeststellungsbeschluss bedarf es anderer behördlicher Entscheidungen, die nach den Fachgesetzen für das Vorhaben eigentlich erforderlich wären, grundsätzlich nicht. Diese werden durch den Planfeststellungsbeschluss ersetzt.
4. Verfahrensfortgang
Der Planfeststellungsbeschluss wurde bestandskräftig. Die Unternehmerin betreibt aufgrund einer Hauptbetriebsplanzulassung weiterhin Tonabbau im bestehenden Tagebau.