Lärm-Aktionsplan
Die Stadt Neuwied hat gemäß § 47d Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz einen Lärm-Aktionsplan aufgestellt, mit dem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden für Bereiche in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken mit einem bestimmten Verkehrsaufkommen.
Diese Regelung geht zurück auf die „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“, die mit Aufnahme in das Bundes-Immissionsschutzgesetz 2005 in das deutsche Gesetzeswerk übertragen worden ist. Als Teil der europäischen Gemeinschaftspolitik gilt auch die Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus für die Bewohner aller Mitgliedsstaaten. Umgebungslärm ist in diesem Zusammenhang als eines der größten Umweltprobleme erkannt worden.
Entsprechend der EU-Richtlinie wurden in einer ersten Stufe zunächst Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern, Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Mio. Kraftfahrzeuge/ Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen/ Jahr sowie Großflughäfen betrachtet. In Bezug auf das Stadtgebiet Neuwied waren daraus resultierend lediglich die folgenden Verkehrswege in den genannten Abschnitten näher zu untersuchen:
§ Bundesstraße 42 - Einmündung K112 („Büng“) bis zur östlichen Stadtgrenze
§ Bundesstraße 256 - Raiffeisenbrücke bis Anschlussstelle K108 („Altwieder Straße“)
§ Eisenbahnstrecke Köln-Koblenz - Westliche Stadtgrenze bis Bahnhof Neuwied
Für diese Bereiche waren zunächst Lärmkarten erstellt worden. Der Lärm-Aktionsplan beinhaltet darüber hinaus eine Analyse und Bewertung der Betroffenheit von Lärm in Siedlungsbereichen an diesen Verkehrswegen und benennt mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung.
Nach Durchführung einer öffentlichen Auslegung des Aktionsplan-Entwurfs im August/ September 2009, Beteiligung von berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie Prüfung und teilweiser Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen hat der Stadtrat am 17.12.2009 die Aufstellung des Lärm-Aktionsplans in der vorliegenden Endfassung beschlossen. Die relevanten Unterlagen können hier oder im Stadtbauamt (s.u.) eingesehen werden.
In einer zweiten Stufe wird die Lärmkartierung ab 2012 auf Straßen mit mindestens 3 Mio. Kfz/ Jahr und Eisenbahnstrecken mit mindestens 30.000 Zügen/ Jahr erweitert. Daraus resultierend werden voraussichtlich auch die oben nicht genannten Abschnitte der Bundesstraßen und der Eisenbahnstrecke sowie einzelne Landesstraßen zusätzlich mit betrachtet.
Ansprechpartner im Stadtbauamt - Planungsabteilung, Engerser Landstr. 17, 56564 Neuwied:
Theo Winkelmann, Zimmer 258, Tel. 02631-802623, Fax -802610;
Reiner Geisen (Abteilungsleiter), Zimmer 253, Tel. 02631-802601, Fax s.o.;
Email: bauamt@neuwied.de