Seit dem 01.01.2009 ist die Aufgabe der Begründung von Lebenspartnerschaften auch in Rheinland-Pfalz auf die Standesämter übergegangen. Gleichgeschlechtliche Paare haben damit ebenfalls die Möglichkeit ihre Lebenspartnerschaft im Standesamt zu begründen.
Im Grunde gelten zur Begründung einer Lebenspartnerschaft die gleichen Voraussetzungen und Formalien wie bei einer Eheschließung. Die im Bereich „Eheschließungen“ gemachten Aussagen gelten daher sinngemäß auch für Lebenspartnerschaften.