Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist grundsätzlich das Standesamt zuständig in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Wir beurkunden also alle Sterbefälle von Personen, die in Neuwied verstorben sind.
Jeder Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen.
Die Krankenhäuser und Altenheime sind verpflichtet dem Standesamt einen Sterbefall, der sich dort ereignete schriftlich mitzuteilen.
Ansonsten sind zur Anzeige des Sterbefalles in gesetzlicher Reihenfolge folgende Personen verpflichtet:
• jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
• die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
• jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Der Sterbefall ist grundsätzlich persönlich anzuzeigen. Wir halten im Downloadbereich ein Merkblatt zur Anzeige eines Sterbefalles vor, welches Sie bitte bei Ihrer Vorsprache ausgefüllt und unterschrieben mitbringen.
Welche Urkunden werden zur Beurkundung eines Sterbefalles benötigt?
Diese Angaben haben wir Ihnen ebenfalls auf dem Merkblatt zur Anzeige eines Sterbefalles zusammengestellt, das Sie in unserem Download bereich einfach herunterladen und ausdrucken können.
Welche Bescheinigungen und Urkunden erhalte ich?
Nach der Sterbefallbeurkundung werden maximal 3 gebührenfreie Sterbeurkunden ausgestellt, die für Rentenzwecke sowie für die Krankenkasse zu verwenden sind.
Daneben erhalten Sie noch eine gebührenfreie Bescheinigung für die Friedhofsverwaltung und auf Wunsch eine Bescheinigung für die religiöse Bestattung.
Bei Bestattung eines/einer Verstorbenen bzw. der Urne in Neuwied, erteilt das Standesamt Neuwied auch die erforderliche Bestattungsgenehmigung. Außerdem erhalten Sie von uns auch die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, soweit die Einäscherung des/der Verstorbenen hier in Rheinland-Pfalz erfolgt, die Beisetzung der Urne jedoch in einem anderen Bundesland beabsichtigt ist.
Soll der/die Verstorbene zur Bestattung ins Ausland verbracht werden, so stellen wir den erforderlichen Leichenpass aus.
Die Ausstellung von Urkunden über dies hinaus für den privaten Gebrauch ist gebührenpflichtig. Die erste Urkunde kostet 10,00 EUR, jede weitere Mehrausfertigung kostet 5,00 EUR.