Sie erwarten ein Kind oder sind gerade stolze Eltern geworden? Dann stellen sich Ihnen sicher eine Reihe von Fragen rund um die Beurkundung Ihres Nachwuchses.
Die wichtigsten Fragen wollen wir an dieser Stelle für Sie beantworten.
Woher weiß das Standesamt, dass mein Kind geboren wurde?
Wurde Ihr Kind in einem der beiden Neuwieder Krankenhäuser geboren, so erhält das Standesamt Neuwied von dort eine schriftliche Geburtsanzeige. Wurde Ihr Kind in Neuwied zu Hause geboren, so erfolgt die Anzeige beim Standesamt mündlich (d.h. persönliche Vorsprache).Verpflichtet hierzu ist dann jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist oder jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist (z.B. Hebamme).
Ist eine persönliche Vorsprache beim Standesamt erforderlich?
Die schriftliche Anzeige der Krankenhäuser alleine macht für das Standesamt eine Beurkundung noch nicht möglich, da das Standesamt zur Beurkundung von den Eltern noch weitere Unterlagen benötigt (siehe unten). Fragen Sie bitte im Krankenhaus nach, ob dort ein entsprechender Service zur Weitergabe der Unterlagen an das Standesamt angeboten wird. Andernfalls ist die persönliche Abgabe der für die Beurkundung benötigten Unterlagen notwendig. Die von Ihnen benötigte Geburtsurkunde und die Geburtsbescheinigungen können Sie in der Regel am Nachmittag des nächsten Arbeitstages (außer freitags) abholen. Soweit Sie die Unterlagen unverzüglich benötigen müssen Sie mit uns rechtzeitig einen Termin vereinbaren. Dies gilt auch für den Fall, dass noch eine Vaterschaftsanerkennung oder namensrechtliche Erklärungen beurkundet werden sollen.
Welche Unterlagen müssen wir mitbringen?
Diese Informationen haben wir Ihnen auf dem Anmeldeformular und Merkblatt zur Beurkundung einer Geburt zusammengestellt, welches Sie in unserem Downloadbereich finden. Auf diesem Formular befindet sich auch die Vornamenserklärung für das Kind und ein Fragebogen, den Sie unterschrieben und ausgefüllt mit den notwendigen Unterlagen zum Anmeldetermin mitbringen sollten
Bis wann müssen wir unser Kind beim Standesamt anmelden?
Grundsätzlich ist jede Geburt binnen einer Woche dem zuständigen Standesamt anzumelden. Diese Frist gilt zunächst einmal für die sog. Anzeigepflichtigen, also für die Krankenhäuser bzw. bei Hausgeburten den o.g. Personen.
Soweit Ihr Kind in einem der beiden Krankenhäuser geboren wurde, lassen wir Ihnen eine Karenzzeit von 2 – 3 Wochen.
Welche Urkunden und Bescheinigungen erhalte ich nach der Geburtsbeurkundung vom Standesamt?
Nachdem die Geburt Ihres Kindes beim Standesamt beurkundet wurde, erhalten Sie von uns Geburtsurkunden in gewünschter Anzahl für Ihre eigenen Unterlagen. Diese Urkunden sind gebührenpflichtig und kosten in der Erstausfertigung 10,00 EUR, jede weitere von Ihnen gewünschte Urkunde kostet 5,00 EUR. Daneben erhalten Sie folgende gebührenfreien Bescheinigungen:
- Geburtsbescheinigung für die Beantragung der Mutterschaftshilfe (vorzulegen bei der Krankenkasse der Kindesmutter)
- Geburtsbescheinigung für die Beantragung des Kindergeldes (vorzulegen bei der für Ihren Wohnort zuständigen Kindergeldkasse des Arbeitsamtes)
- Geburtsbescheinigung zur Beantragung des Elterngeldes
- Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke (Taufe) (vorzulegen bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Pfarramt)
Diese Bescheinigungen sind gebührenfrei. Beachten Sie bitte, dass wir bei Verlust keine neuen Geburtsbescheinigungen ausstellen können.
Welche Kosten können noch anfallen?
Neben den Gebühren für Geburtsurkunden können auch noch Kosen anfallen für:
- die öffentliche Beglaubigungen namensrechtlicher Erklärungen (z.B. Namenserteilung) 20,00 EUR,
- die Ausstellung einer internationalen Geburtsurkunde 10,00 EUR
- den Eintrag in ein internationales Stammbuch 10,00 EUR