Antragsbearbeitung
Kostenlose Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit)
Entgeltliche Schulbuchausleihe (gegen Gebühr)
Durch die Einführung der Schulbuchausleihe im Schuljahr 2010/2011 haben noch mehr Eltern in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, bei der Anschaffung von Lernmitteln für ihre Kinder Kosten zu sparen. Das bisherige Gutscheinsystem wurde seitdem schrittweise durch die Schulbuchausleihe abgelöst, an der nun alle Eltern teilnehmen können.
Ab dem Schuljahr 2012/13 können erstmals Eltern der Grundschülerinnen und –schülern an der Schulbuchausleihe teilnehmen. Damit besteht nun an allen allgemeinbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, Lernmittel auszuleihen anstatt sie zu kaufen. Für folgende Bildungsgänge der berufsbildenden Schulen ist dies auch möglich: Berufliches Gymnasium, Fachoberschule an der Realschule plus, Berufsfachschule I oder II, dreijährige Berufsfachschule, höhere Berufsfachschule sowie Berufsoberschule I oder II.
Für Förderschulen und im Berufsvorbereitungsjahr bestehen besondere Verfahren.
Es wird unterschieden zwischen der:
• kostenlosen Schulbuchausleihe (unentgeltliche Schulbuchausleihe) und
• entgeltlichen Schulbuchausleihe (gegen Gebühr)
Unentgeltliche Ausleihe (kostenlos)
Die Bewilligung des kompletten Lernmittelpaketes ist an eine Einkommensgrenze gebunden. Diese kann im Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit nachgelesen werden. Die Antragsunterlagen werden jährlich durch die Schulen ausgeteilt. Alternativ dazu können Sie im Internetportal unter www.LMF-online.rlp.de ein Merkblatt einschließlich der Antragsformulare herunterladen.
Die kompletten Antragsunterlagen müssen dem zuständigen Schulträger bis zum 15. März vorliegen.
Im Rahmen der kostenlosen Schulbuchausleihe sind grundsätzlich alle Schulbücher auch ergänzende Druckschriften –z.B. Arbeitshefte- komplett im Lernmittelpaket enthalten.
Entgeltliche Ausleihe (gegen Gebühr)
Die Teilnahme an der Ausleihe gegen Gebühr ist freiwillig.
Bei der entgeltlichen Schulbuchausleihe sind im Lernmittelpaket alle Bücher, außer ergänzende Druckschriften –z.B. Arbeitshefte, Wörterbücher, enthalten. Die Höhe der Leihgebühr ist davon abhängig, wie lange ein Schulbuch genutzt wird.
Für die Anmeldung an der entgeltlichen Ausleihe ist folgendes zu tun:
1. Rechtzeitiges Anlegen eines Benutzerkontos unter www.LMF-online.rlp.de (falls noch nicht vorhanden).
2. Lernmittelbestellung für das Schuljahr 2012/13:
Für jedes teilnehmende Kind der Familie ist eine getrennte Bestellung zwingend erforderlich.
Nur wenn beide Schritte im Zeitraum zwischen 19. Mai und 11. Juni 2012 vollständig abgeschlossen sind, wird ein Schulbuchpaket ausgehändigt.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internetportal „Schulbuchausleihe“ unter www.LMF-online.rlp.de
Die Servicestelle der Schulbuchausleihe hilft bei der Anmeldung!
Für Eltern, die keinen Zugriff zum Internetportal haben oder Unterstützung bei der Anmeldung benötigen, haben wir eine Servicestelle in der Stadtverwaltung Neuwied eingerichtet:
Stadtverwaltung Neuwied (Hochhaus), Engerser Landstraße 17, 56564 Neuwied,
4. Obergeschoss, Amt für Schule und Sport, Zimmer 452
Öffnungszeiten der Servicestelle:
Vom 21.05.2012 bis 11.06.2012
Mo. – Do.: 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr (durchgehend)
Fr.: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
(Außer am 06.06.2012 an diesem Tag ist die Verwaltung geschlossen.)
Telefonische Auskünfte:
• 02631/802-240 Fr. Heuchemer
Zur Anmeldung ist unbedingt mitzubringen:
- das Anschreiben der Schule mit der benötigten Schülerkennung (Code)
- und Ihre Bankverbindung (Konto-Nr. und Bankleitzahl)!!
Ausgabedatum und Ausgabeort der Schulbücher:
letzte Ferienwoche vom 06.08.2012 bis 10.08.2012 und
erste Schulwoche vom 13.08.2012 bis 17.08.2012
Uhrzeit: von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr (durchgehend) und
zusätzlich am Samstag, 11.08.2012 von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
in der Raiffeisenturnhalle (kleine Halle) – neben der Raiffeisenschule - Im Raiffeisenring 1 – 56564 Neuwied
Es wird dringend empfohlen, die ausgeliehenen Schulbücher mit einem Schutzumschlag zu versehen und diesen mit dem Namen der Schülerin/des Schülers zu kennzeichnen. Beschädigte Bücher müssen von den Eltern bezahlt werden.