Bildung und Teilhabe
Ab dem 1. April 2011 können bedürftige Familien für ihre Kinder Leistungen aus dem so genannten Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Damit haben sie die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen für die Förderung Ihrer Kinder zu bekommen. Berechtigt sind nur junge Menschen mit eigenem Leistungsanspruch.
Leistungsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten.
In welcher Form und in welchem Umfang Kinder Leistungen erhalten können, ist von Förderung zu Förderung unterschiedlich. Die Leistungen - bis auf die Zuschüsse zum persönlichen Schulbedarf - rechnet die Stadtverwaltung Neuwied direkt mit den Anbietern ab. Folgende Förderungen können beantragt werden:
Ausflüge und Fahrten von Kindertageseinrichtungen und Schulen
Für Kinder in Kitas und für Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren werden die Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Fahrten übernommen. Der Beitrag hierfür wird direkt an die Kindertageseinrichtung, die Schule oder die Lehrkraft überwiesen. Taschengeld ist von der Förderung ausgenommen.
Was Sie dafür tun müssen: Vor dem Ausflug einen Antrag mit einem Nachweis für die entstehenden Kosten bei der Sozialabteilung der Kreisverwaltung Neuwied wenn sich der Wohnort in einer Verbandsgemeinde befindet oder für Bürger aus der Stadt Neuwied bei der Stadtverwaltung Neuwied stellen.
Persönlicher Schulbedarf
Für Schulkinder wird ab dem 1. August 2011 ein pauschaler Zuschuss für notwendige Unterrichtsmaterialien gezahlt - wie Taschenrechner, Schulranzen, Zirkel oder Stifte. Dafür erhalten Sie jeweils zum Schuljahresbeginn 70 Euro und zu Beginn des 2. Schulhalbjahres 30 Euro.
Was Sie dafür tun müssen:. Die Leistung wird für SGB II - und SGB XII-Leistungsberechtigte vom Jobcenter Neuwied bzw. Sozialamt automatisch überwiesen. Wohngeldempfänger und Kinderzuschlagsberechtigte müssen bei der Kreisverwaltung Neuwied bzw. Stadtverwaltung Neuwied einen Antrag stellen
Schülerbeförderung
Es gelten die Bestimmungen über die Schülerbeförderung des Landkreises Neuwied.
Leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler können zu den Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule einen Zuschuss erhalten, wenn:
- niemand anderes die Fahrtkosten übernimmt (Land, Kommune, Wohlfahrtsverbände, Angehörige)
- es dem Schüler nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu übernehmen
Was Sie dafür tun müssen: Einen Antrag mit Nachweis über die tatsächlichen Fahrtkosten zur Schule stellen - zum Beispiel mit einem entsprechenden Bescheid über den Eigenanteil der Schülerbeförderung des Kreises Neuwied bei der Kreisverwaltung Neuwied bzw. Stadtverwaltung Neuwied.
Lernförderung
Zur Beantragung des außerschulischen Nachhilfeunterrichtes müssen mindestens folgende Sachverhalte erfüllt sein:
- Das Erreichen der wesentlichen Lernziele (Im Regelfall die Versetzung) ist gefährdet und
- Im Falle der Erteilung von Nachhilfeunterricht besteht eine positive Versetzungsprognose und
- Die Leistungsschwäche ist nicht auf unentschuldigte Fehlzeiten oder anhaltendes Fehlverhalten zurückzuführen und
- Geeignete kostenfreie schulische Angebote stehen nicht zur Verfügung
Ein beabsichtigter Schulartwechsel berechtigt nicht zur Finanzierung einer Lernförderung.
Was Sie dafür tun müssen: Einen Antrag mit der Bestätigung der Schule für eine Lernförderung bei der Kreisverwaltung Neuwied bzw. Stadtverwaltung Neuwied stellen. Für die Antragstellung und Bestätigung gibt es ein eigenes Formular.
Anbieter von Lernförderung müssen ggf. ihre Eignung gegenüber der Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung nachweisen. Hierzu kann das Formular "Selbstauskunft" verwendet werden.
Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen
Bietet die Kita, der Hort, die Kindertagespflegestelle oder die Schule Ihres Kindes ein gemeinsames Mittagessen an, brauchen Sie künftig nur einen Euro pro Essen zu bezahlen. Die restlichen Kosten werden übernommen. Das gilt jedoch nicht für Verpflegung, die vom Schulkiosk oder ähnlichen Stellen verkauft wird - wie zum Beispiel ein belegtes Brötchen.
Was Sie dafür tun müssen: Einen Antrag bei der Kreisverwaltung Neuwied bzw. der Stadtverwaltung Neuwied stellen. Anträge werden auch über die Schulen und Kitas ausgeteilt.
Beiträge für Kurse, Vereine und Freizeiten
Ob Fußball, Flötenunterricht oder Feriencamp: Bis zu 10 Euro monatlich (maximal 120 € pro Jahr) kann Ihr Kind für Mitgliedsbeiträge in Vereinen, für Musikkurse oder für Freizeiten erhalten. Diese Förderung gilt nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre.
Was Sie dafür tun müssen: Einen Antrag bei der Kreisverwaltung Neuwied bzw. der Stadtverwaltung Neuwied stellen, den dann ausgestellten Gutschein geben Sie dem jeweiligen Verein/Institution, der/die eine Abrechnung direkt mit der Kreisverwaltung oder der Stadtverwaltung vornimmt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Hotline
Kreisverwaltung Neuwied
Tel.: 02631/803-635 oder per Email bildungspaket@kreis-neuwied.de
Stadtverwaltung Neuwied
Tel.: 02631/802-480 oder per Email sozialamt@stadt-neuwied.de
Bitte haben Sie bereits jetzt Verständnis, dass aufgrund der hohen Anzahl an zu erwartenden Anrufen, die Erreichbarkeit eingeschränkt sein kann.
Ausführliche Hinweise zum Bildungs- und Teilhabepaket sowie die Antragsformulare zum Download finden Sie unten.
Nutzen Sie die Chance! Fördern Sie Ihre Kinder.
Die Leistungen werden im Landkreis Neuwied von der Kreisverwaltung Neuwied für Bewohnerinnen und Bewohner der Verbandsgemeinden und der Stadtverwaltung Neuwied für die Bewohnerinnen und Bewohner der Innenstadt und der Stadtteile erbracht.
Bei der Stadtverwaltung Neuwied erhalten die Berechtigten die Leistungen beim Amt für Jugend und Soziales, Heddesdorfer Straße 33 - 35, 56564 Neuwied.
Nähere Informationen sowie Antragsformulare können Sie auch über die unten stehenden Links herunterladen.
Allgemeine Hinweise zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets
Antrag auf Leistungen (allgemein)
Antrag auf Leistungen zur Lernförderung/Nachhilfe
Antrag auf Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten