Bitte beachten!
Die Stadtverwaltung Neuwied ist nur für Elterngeldanträge von Personen verantwortlich, die im Stadtgebiet Neuwied ihren Wohnsitz haben!
Elterngeld
Das Elterngeld schafft nach der Geburt eines Kindes den notwendigen Schonraum für einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied. Das Elterngeld macht es für Mütter und Väter einfacher, vorübergehend ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes zu haben (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend).
Antragserfordernis:
Die Antragstellung des Elterngeldes muss schriftlich erfolgen. Hierfür werden Ihnen die Antragsvordrucke von den Krankenhäusern und Kliniken mit Geburtsabteilung, sowie von der hiesigen Dienststelle, zur Verfügung gestellt! Die Anträge können aber auch auf der Internetseite des Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz heruntergeladen werden (Link siehe unten)!
Elterngeld wird längstens rückwirkend 3 Lebensmonate ab Antragseingang gewährt
Folgende Unterlagen sollten auf alle Fälle den ausgefüllten Anträgen beigefügt werden:
- Bescheinigung über die Geburt für Elterngeld oder Geburtsurkunde und Haushaltsbescheinigung (bei Bürgerbüro erhältlich)
- Personalausweis (Kopie von Vorder- und Rückseite) bzw. Pass mit Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers/der Antragstellerin
- Bescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse oder Privaten Krankenkasse über Mutterschaftsgeld oder vergleichbarer Leistungen bzw. eine Negativbescheinigung
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes bzw. vor Beginn des Mutterschutzes
- Weitere Unterlagen werden dann aufgrund der individuellen Situation angefordert!
Elterngeld wird bei der Stadtverwaltung Neuwied im Amt für Jugend und Soziales, Heddesdorfer Straße 33-35, 56564 Neuwied, bearbeitet.
Bitte beachten! Die Stadtverwaltung Neuwied ist nur für Elterngeldanträge von Personen verantwortlich, die im Stadtgebiet Neuwied ihren Wohnsitz haben!
Ihre Ansprechpartnerinnen bei der Elterngeldstelle der Stadtverwaltung Neuwied, Heddesdorfer Str. 33-35, 56564 Neuwied:
Zuständigkeit nach Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens des Kindes!
Buchstabe A bis J; Frau Schlegel-Wolff; Tel. 02631/802-230
Buchstabe K bis Z; Frau Busenkell; Tel. 02631/802-355
Links
Elterngeld - Rheinland-Pfalz (hier können der Antrag und weitere Informationen heruntergeladen werden)