Elterngeld
Das Elterngeld schafft nach der Geburt eines Kindes den notwendigen Schonraum für einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied. Das Elterngeld macht es für Mütter und Väter einfacher, vorübergehend ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes zu haben (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend).
Antragserfordernis:
Die Antragstellung des Elterngeldes muss schriftlich erfolgen. Hierfür stehen Antragsvordrucke zur Verfügung, die im Normalfall innerhalb der ersten 3 Wochen nach Beurkundung des Kindes beim Standesamt vom Ministerium zugesandt werden. Die Anträge können aber auch auf der Internetseite des Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz heruntergeladen werden (Link siehe unten)!
Elterngeld wird längstens rückwirkend 3 Lebensmonate ab Antragseingang gewährt
Folgende Unterlagen sollten auf alle Fälle den ausgefüllten Anträgen beigefügt werden:
- Datenblatt, Schreiben das den Unterlagen des Ministeriums beigefügt war, oder Bescheinigung über die Geburt für Elterngeld
- Personalausweis (Kopie von Vorder- und Rückseite) bzw. Pass mit Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers/der Antragstellerin
- Bescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse oder Privaten Krankenkasse über Mutterschaftsgeld oder vergleichbarer Leistungen bzw. eine Negativbescheinigung
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes bzw. vor Beginn des Mutterschutzes
- Weitere Unterlagen werden dann aufgrund der individuellen Situation angefordert!
Elterngeld wird bei der Stadtverwaltung Neuwied im Amt für Jugend und Soziales, Heddesdorfer Straße 33-35, 56564 Neuwied, bearbeitet.
Ihre Ansprechpartnerinnen bei der Elterngeldstelle der Stadtverwaltung Neuwied, Heddesdorfer Str. 33-35, 56564 Neuwied:
Zuständigkeit nach Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens des Kindes!
Buchstabe A bis H; Frau Schlegel-Wolff; Tel. 02631/802-230
Buchstabe I bis Z; Frau Busenkell; Tel. 02631/802-355
Links
Elterngeld - Rheinland-Pfalz (hier können der Antrag und weitere Informationen heruntergeladen werden)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend