Mietspiegel
Mit dem Mietspiegel stellt die Stadt Neuwied ihren Bürgerinnen und Bürgern eine Serviceleistung zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete für den Bereich der Stadt Neuwied zur Verfügung.
Er stammt aus dem Jahr 2008 und ist ein sogenannter „einfacher Mietspiegel“ gem. § 558c BGB. Daher fehlt ihm die Vermutungswirkung, dass er die ortsüblichen Vergleichsmieten richtig wiedergibt (§558d Abs.3 BGB). Dennoch gibt er eine Übersicht über die gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage.
In gedruckter Form ist der Mietspiegel gegen eine Gebühr von 3 Euro erhältlich im Ordnungsamt der Stadt Neuwied bei Frank Bremer (fbremer@neuwied.de) oder steht hier zum Download als PDF-Datei zur Verfügung.